Sprecher: "Indexierung ist nach dem EU-Recht nicht erlaubt".
Die Europäische Kommission hat Österreich nach dem Beschluss zur Indexierung der Familienbeihilfe mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. "Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekannt gemacht ist, würde die Kommission nicht zögern, von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen", erklärte EU-Kommissionssprecher Christian Wigand am Mittwoch auf APA-Anfrage.
Die grundsätzliche Position der EU-Kommission sei bekannt, betonte der Sprecher in Brüssel. "Eine Indexierung ist nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das hat auch der EuGH bestätigt. Es ist eine Frage der Fairness: wenn Arbeitnehmer ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, können sie auch dieselben Beihilfen erwarten", betonte der EU-Kommissionssprecher.
Die EU-Behörde nehme zur Kenntnis, dass der österreichische Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Indexierung der Familienbeihilfe verabschiedet habe. Die EU-Kommission werde das Gesetz genau auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht hin überprüfen.