Bis 2013

Fekter will 'Schulden-Check' für neue Gesetze

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Finanzielle Auswirkungen von Gesetzesentwürfen sollen genauer dargestellt werden.

Finanzministerin Maria Fekter (V) will die Darstellung der finanziellen Auswirkungen von Gesetzen ausweiten. Laut einem Bericht der "Presse" (Freitagausgabe) nennt Fekter das "Schulden-Check", und der soll für jedes Ministerium, aber auch für Gesetzesanträge von Parlamentsparteien, verpflichtend werden. Eine entsprechende Verordnung soll 2013 in Kraft treten, ab dann soll in neuen Gesetzesentwürfen Entwürfen etwa dargelegt werden, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Staatsverschuldung haben.

Der Vorschlag dazu war im Sommer von ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner gekommen. Laut "Presse" will Fekter dies nun mit einer einheitlichen Systematik umsetzen, in der auch die finanziellen Folgen für die Haushalte der anderen Gebietskörperschaften berücksichtigt werden sollen. Einen Sanktionsmechanismus, wenn die Angaben nicht eingehalten werden, soll es aber nicht geben. In manchen Fällen, etwa, wenn der politische Wille vorhanden sei, mehr Geld für die Forschung in die Hand zu nehmen, wäre dies "kontraproduktiv", wird sie zitiert.

Die ÖVP führt als Begründung für die neue Maßnahme gerne die Nationalratssitzung kurz vor der Wahl im September 2008 an, bei der mit vollen Händen kostspielige "Wahlzuckerl" verteilt worden seien. Unter anderem wurden damals die Studiengebühren abgeschafft, die Hacklerregelung verlängert und das Pflegegeld sowie die Familienbeihilfe erhöht. Bis auf die Studiengebühren stimmte die Volkspartei bei diesen Maßnahmen mit, diese wurden indes mittlerweile zum Teil wieder rückgängig gemacht. Ein mögliches "Wahlzuckerl 2013" wurde kürzlich bereits am Horizont geortet - die Regierung zeigt sich knapp ein Jahr vor dem regulären Wahltermin geneigt, die pauschalierte Pendlerförderung in Richtung kilometerabhängigen Steuerbonus zu reformieren.

Gesetzesvorschläge haben schon bisher die "finanziellen Auswirkungen" in Form einer Kostenschätzung zu enthalten. Mit der Reform des Haushaltsrechts, die per 2013 abgeschlossen wird, sind die Ressorts zudem zu präziseren Formulierungen bei der Budgeterstellung angehalten als früher. So sind etwa diverse "Wirkungsziele" zu berücksichtigen, mit denen die Ministerien darstellen, wofür sie die ihnen zur Verfügung gestellten Steuergelder einsetzen. Im bereits fixierten Budget 2013 sind 180 Wirkungsziele festgeschrieben.

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