Für Arbeitslose über 50 soll es eine neue „Eingliederungsbeihilfe“ geben.
Der Ministerrat ändert am Dientag das Arbeitsmarktfinanzierungsgesetz von Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Konkret werden 150 Millionen Euro umgeschichtet – und zwar zugunsten einer Eingliederungshilfe: Stellt ein Betrieb ab 2016 einen Arbeitslosen über 50 ein, bekommt er die Arbeitslosenunterstützung als Förderung. Wie lange das Geld konkret fließt, entscheidet das AMS von Fall zu Fall.