Negativer Asylbescheid

Flüchtlinge: Drei Rückkehreinrichtungen stehen fest

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Die drei Rückkehreinrichtungen des Bundes für Asylwerber mit negativem Bescheid stehen fest:

Die Quartiere werden im November in Krumfelden bei Althofen in Kärnten, in Fieberbrunn in Tirol und in Steinhaus am Semmering in der Steiermark in Betrieb gehen. Die betroffenen Landeshauptleute, Bezirkshauptleute und Bürgermeister wurden bereits im Juli informiert, teilte das Innenministeriums mit.

Bei den drei Rückkehreinrichtungen handelt es sich um bestehende Asylquartiere des Bundes, die nun umfunktioniert werden. Es werden dort künftig nicht mehr Menschen am Beginn des Asylverfahrens untergebracht, sondern jene mit negativem Asylbescheid, die sich auf dem Weg zur Rückkehr befinden, erläuterte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, am Montag der APA.

Beratung und die Grundversorgung gibt es für diese Menschen mit einer mit 1. November in Kraft tretenden Gesetzesänderung nur noch in den Rückkehreinrichtungen. Es handelt sich dabei nicht um Haft, die Menschen können sich frei bewegen. Allerdings gibt es eine Gebietsbeschränkung auf den politischen Bezirk.

In den drei Einrichtungen können bis zu 400 Menschen untergebracht werden - in Krumfelden und in Steinhaus liegt die Kapazität bei je 150 Personen, in Fieberbrunn bei 100. Grundböck erklärte dazu, man werde schauen, ob man damit das Auslangen finde. Wenn nötig könnten auch noch weitere Quartiere umfunktioniert werden.
 

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