Der Prozess Strache gegen Fußi wurde zum erwarteten harten Schlagabtausch.
Eines gleich vorweg – am Donnerstag gab es im Handelsgericht eine spektakuläre Wende. Wie ÖSTERREICH bereits berichtete, hatte Vizekanzler Heinz-Christian Strache den Kommunikationsberater Rudolf Fußi auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt: Streitwert immerhin 35.000 Euro. Fußi hatte ein Foto auf Twitter gepostet, auf dem Strache mit mutmaßlichen Mitgliedern der rechtsextremen Identitären zu sehen ist. Kommentar: „Strache beim gemütlichen Zusammensein mit Identitären-Kader.“
Keine Fälschung
Der FPÖ-Chef hatte in der Klage angeführt, das Foto sei gefälscht worden. Noch im Prozess musste er zugeben: Das Foto ist echt. „Es ist nach einem Besuch an der Grenze in Spielfeld entstanden“, so Strache zu oe24.TV. Tatsächlich finden sich auf der Website des Lokals zahlreiche weitere – ähnliche – Bilder.
Fußi: „Ich erwarte bester Laune das Urteil. Vor dem Prozess hat Strache noch von Fälschung gesprochen.“ Fußi rechnet nicht mehr mit einer Verurteilung.
Straches Anwalt Michael Rami sieht das anders: „Am ursprünglichen Vorwurf hat sich ja nichts geändert: Herr Fußi hat meinem Mandanten vorgeworfen, willentlich und wissentlich die Nähe zu Identitären gesucht zu haben. Und das stimmt nicht.“ Und auch Strache betont: „Die beiden haben sich dazugesetzt – ich kannte sie nicht. Wir haben mit den Identitären nichts zu tun.“
Fußis Anwältin Maria Windhager kontert: „Herr Fußi hat nur beschrieben, was auf dem Bild zu sehen ist.“ Das Urteil ergeht schriftlich.
(G. Schröder)