Johannes Schnizer

FPÖ-Verfahren gegen VfGH-Richter vertagt

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Schnizer hatte der FPÖ vorgeworfen, eine Anfechtung vorab geplant zu haben.

Der Verfassungsrichter Johannes Schnizer ist am Mittwoch persönlich vor dem Handelsgericht Wien erschienen. Die FPÖ hatte ihn geklagt, weil er in Interviews gesagt hat, dass er glaube, dass die FPÖ die Anfechtung schon vor der dann aufgehobenen Hofburg-Stichwahl vorbereitet hat. Die Verhandlung wurde nach zwanzig Minuten vertagt, ein Urteil dürfte sich wegen eines Richterwechsels verzögern.

Bereue nichts
Schnizer stellte bereits vor Prozessbeginn gegenüber Medien klar, dass er die Aussagen nicht zurücknehme und auch nicht bereue. "Auch ein Verfassungsrichter hat das Recht auf Meinungsäußerung", sagte Schnizer. "Ich habe den Eindruck gehabt, dass die Anfechtung vorbereitet war." Die Entscheidung, ob das zu sagen zulässig war, obliege dem Gericht. Die Journalistenfrage, wie es sei, als Verfassungsrichter vor Gericht zu stehen, beantwortete Schnizer gelassen: Es sei ein ganz normales Gerichtsverfahren.

Ganz normal war die Verhandlung dann doch nicht. Für die Richterin war es nach 34 Dienstjahren der letzte Verhandlungstag, weshalb sie vor Beginn ausnahmsweise doch Kameraleute und Fotografen für Aufnahmen im Gerichtssaal zuließ. In der Verhandlung erklärte die Richterin, dass sie in der vorbereitenden Tagsatzung keine Personalbeweise, also keine Zeugenaussagen, aufnehmen werde. Der Beklagte, Schnizer, sollte aber schon befragt werden, meinte sie. Dies sei dann die Aufgabe ihres Nachfolgers.

Die Richterin schlug auch vor, das Verfahren zu unterbrechen und die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) in einem ähnlichen Verfahren zwischen der FPÖ und dem "Standard" abzuwarten. Die FPÖ-Vertreterin lehnte das ab, die Sachverhalte seien nicht ident. Die FPÖ war in erster Instanz gegen die Zeitung abgeblitzt, legte aber Berufung ein.

Meinungsäußerung
Entscheidend ist, ob das Gericht Schnizers Aussagen als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung wertet. Bei einer Tatsachenbehauptung müsste Schnizer den Wahrheitsbeweis antreten, was dieser auch in Aussicht gestellt hat. Dass der Richterin aber die Befragung von Schnizer ausreiche, spreche für die Annahme einer Meinungsäußerung, sagte Schnizers Anwalt Michael Pilz nach der Verhandlung. Er und Schnizer äußerten Zuversicht, dass die Klage abgewiesen wird. Pilz rechnete trotz Richterwechsels noch vor dem Sommer mit einem neuen Verhandlungstermin.

Die FPÖ klagte Schnizer, weil sie will, dass er seine Aussagen widerruft. Kläger sind die Partei selbst, Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache und der ehemalige Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer. Vertreten wurden sie am Dienstag von Cornelia Haider von der Rechtsanwaltskanzlei Gheneff Rami Sommer. Als Zeugen hat die FPÖ übrigens auch den Verfasser der Anfechtungsschrift, den Anwalt und früheren FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer, beantragt.
 

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