Rosenkranz sieht nicht selbe Leistung wie jene von Klubmitgliedern erbracht - Vorhaben für Bißmann verfassungswidrig.
Die FPÖ will die Gehälter von "wilden" Abgeordneten im Nationalrat kürzen. Nach Ansicht von Klubobmann Walter Rosenkranz erbringen diese nicht die selbe Leistung wie Mitglieder eines parlamentarischen Klubs. Der Vorschlag könnte Teil einer anstehenden Geschäftsordnungs-Reform sein, sagte er zur APA. Kritik am Vorhaben kam von einer möglichen Betroffenen, der "wilden" Abgeordneten Martha Bißmann.
Der Freiheitliche argumentierte seinen Vorschlag etwa damit, dass Mandatare ohne Klubzugehörigkeit laut Nationalrats-Geschäftsordnung nicht die Möglichkeit hätten, bei der "wichtigen und zeitintensiven Ausschussarbeit" mitzumachen. Daher könnten sie auch nicht der vollen Verpflichtung eines gewählten Abgeordneten nachkommen. Zudem zahlten "wilde" Abgeordnete keine Klubabgabe.
Wie viel Kürzung wollte er nicht sagen
Wie viel genau die klublosen Abgeordneten weniger verdienen sollen, wollte Rosenkranz nicht sagen. Er sprach von einer "symbolischen Abgabe", das Gehalt könnte sich zwischen jenem eines Fraktionsmitglieds im Nationalrat und dem eines Bundesrats-Abgeordneten bewegen. Als Einzelmaßnahme sieht der FPÖ-Klubchef eine mögliche Kürzung nicht. Sie könnte aber Teil der schon länger diskutierten Geschäftsordnungsreform sein.
Gegen den Vorschlag wehrt sich Bißmann, die seit ihrem Austritt bei der Liste Pilz "wilde" Abgeordnete ist. Für sie ist das Vorhaben verfassungswidrig, da es dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, sagte sie zur APA. Besonders auffällig ist für sie, dass der Vorschlag ausgerechnet nach ihrer Rede bei der Sondersitzung zur Causa BVT kommt. Bißmann hatte dabei aus kritischen Briefen der Cousine von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zitiert.