Nicht rechtskräftig

Freisprüche im Telekom-Prozess

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 In einem ersten Verfahren hatte Trio wegen Untreue noch bedingte Haftstrafen ausgefasst. 

Die Wiederholung des Untreue- und Betrugsprozesses wegen einer "verdeckten Parteispende" der Telekom an die ÖVP hat mit drei Freisprüchen geendet. Im ersten Verfahren hatten der frühere ÖVP-Politiker Bernd Schönegger, Ex-Telekom-Manager Michael F. sowie eine VP-nahe Werberin noch bedingte Haftstrafen ausgefasst. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, zeigte aber Verständnis für die Freisprüche.

In der Causa ging es um eine Zuwendung der Telekom über ihre Tochterfirma e Tel an die Grazer Volkspartei in Höhe von knapp 120.000 Euro. Beim ersten Rechtsgang waren die e Tel-Geschäftsführer sowie Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer rechtskräftig frei gesprochen worden, das nun wieder vor Gericht stehende Trio aber wegen Beitrags zur Untreue verurteilt worden. Dies war vom OGH aufgehoben worden, der auch das Delikt des schweren Betrugs geprüft haben wollte.

 

"Die Kirche im Dorf lassen"

Dass am Ende des zweitägigen Verfahrens am Wiener Straflandesgericht Freisprüche stehen würden, hatte sich spätestens nach dem Schlussplädoyer von Staatsanwalt Bernhard Löw, der die Causa erst anlässlich der Prozess-Wiederholung übernommen hatte, angedeutet. Er warb dafür, "die Kirche im Dorf zu lassen" und merkte an, einen Freispruch bei lebensnaher Betrachtung "durchaus gerechtfertigt" zu finden.

Zurückziehen konnte bzw. wollte er die Anklage nicht, da es sich in der prominenten Causa um einen berichtspflichtigen Fall handelt. Das ist wohl auch der Grund, warum das Urteil nicht bereits am Freitag rechtskräftig wurde.
 
Richter Stefan Renner, der dem Schöffensenat vorsaß, merkte in der Urteilsbegründung an, das Problem sei, dass die Vorgänge einerseits bereits ein Jahrzehnt zurücklägen und man andererseits nun "mit der zweiten Reihe" verhandle. Denn die Vorstände der Telekom seien bereits rechtskräftig freigesprochen bzw. im Fall von Gernot Schieszler in der gesamten Telekom-Causa Kronzeugen.
 

Etliche Erinnerungslücken

Viel zu sagen hatten Schieszler und Ex-Vorstand Rudolf Fischer bei ihrer Zeugeneinvernahme am Freitag dann auch nicht. Beide zeigten etliche Erinnerungslücken, hielten es aber für unwahrscheinlich, dass die Telekom der Grazer ÖVP eine Zuwendung zukommen habe lassen wollen. Diese Sponsorings seien eigentlich immer mit der Bundespartei abgehandelt worden. Überhaupt war man bemüht, die Sache herunter zu spielen. Die Angelegenheit sei zwischen "Tür und Angel" abgehandelt worden, meinte Schieszler, der angewiesen hatte, wie die Rechnung an die e Tel zu stellen sei.
 
Dass es sich hierbei um eine Scheinrechnung und damit um "verdeckte Parteienfinanzierung" gehandelt habe, stand für den Schöffensenat außer Zweifel, wie Renner ausführte. Er geht auch davon aus, dass das Geld der Grazer ÖVP zugewendet werden sollte, was Schönegger, damals Geschäftsführer der Stadtpartei, während des Verfahrens durchgehend in Zweifel zog.
 

Renner: "Absurde Darstellung" der Werberin

Wenig glaubwürdig erschien Richter und Staatsanwalt auch die Verantwortung der Werberin, über die die Spende geflossen war. Sie hatte behauptet, das Geld sei für die Bundespartei gedacht gewesen und sie habe später quasi aus Reue Meinungsumfragen für die ÖVP durchgeführt, was sie mangels Unterlagen aber nicht beweisen konnte. Im ersten Verfahren hatten ihr diese Behauptungen noch zusätzlich einen Schuldspruch wegen Begünstigung (Schöneggers) eingebracht. Renner sprach am Freitag von einer "absurden Darstellung" der Werberin.
 
Ironie am Rande: Die Frau hatte sich am Donnerstag teilweise schuldig bekennen wollen, um eine Diversion zu erhalten. Richter Renner lehnte dies jedoch ab, da er ihre Aussagen nicht als Geständnis wertete.
 
Letztlich wurde es dann sogar ein Freispruch, weil Betrug "subjektiv nicht verwirklicht wurde" und Untreue "objektiv" nicht vorliege, wie Renner betonte. Genauso hatte bereits Staatsanwalt Löw argumentiert, dessen Plädoyer sich dann die meisten Verteidiger auch gleich ohne weitere Ausführungen anschlossen.
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