Ärger über SPÖ

Fremdenrechtspaket: Sobotka stichelt weiter

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Innenminister über den Koalitionspartner:  "Ich bin nichts anderes gewohnt."

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will das mit der SPÖ eigentlich schon akkordierte Fremdenrechtspaket rasch umsetzen. Im APA-Gespräch ärgert er sich, dass man das Papier dem Koalitionspartner bereits am 30. März, also vor fast zwei Wochen übermittelt, aber keine Reaktion erhalten habe. Bei dem Paket geht es unter anderem um Wohnsitzauflagen, Gebietsbeschränkungen und Beugehaft.

Teil eins dieses Fremdenrechtspakets ist längst innerhalb der Koalition vereinbart und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monate in Serie. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.

Im parlamentarischen Verfahren soll diese Vorlage nun noch um einige weitere Punkte ergänzt werden. Dazu gehört die sogenannte Wohnsitzauflage. Diese bedeutet, dass sich der Asylwerber in dem ihm zugewiesenen Bundesland niederlassen und an einer konkreten Adresse Unterkunft nehmen muss. Das soll vor allem Wien entlasten, das einen besonders starken Zuzug von Flüchtlingen aufweist.

Die übrigen zentralen Punkte des Pakets beziehen sich darauf, dass abgelehnte Asylwerber schneller außer Landes gebracht werden. So kann bei mangelnder Rückkehrwilligkeit mittels einer weiteren Wohnsitzauflage die Verlegung in eine Rückkehreinrichtung des Bundes angeordnet werden. Dabei werden keine neuen Zentren geschaffen sondern die Flüchtlinge in bereits bestehende Einrichtungen verlegt. Gleichzeitig kommt eine Gebietsbeschränkung für jeden politischen Bezirk zu tragen. Die Betroffenen dürfen sich nur noch im jeweiligen politischen Bezirk bewegen. Kommt also ein Flüchtlinge beispielsweise nach Thalham, muss er sich im Bezirk Vöcklabruck aufhalten. Bei Verstößen gibt es Geldstrafen bis zu (im Wiederholungsfall) 5.000 Euro bzw. bis zu drei Wochen Ersatz-Arrest.

"Bin nichts anderes gewohnt"
Für Sobotka sind diese Maßnahmen insofern wichtig, als dem Ausreisepflichtigen damit klar gesagt werde, es gehe nicht so weiter bisher. Wirkt die Person dann weiter nicht an der Vorbereitung der Ausreise mit, droht in letzter Konsequenz sogar Beugehaft. Dabei geht es um Leistungen, die nur der Betroffene selbst erbringen kann und muss, etwa die Unterschrift unter einen Antrag zur Erlangung eines Heimreisezertifikats oder die Mitwirkung bei einer Sprachanalyse zur Feststellung der Herkunftsregion. Beugehaft kann zunächst bis zur vier Wochen verhängt werden, dann aber immer wieder neu.

Sobotka verweist darauf, dass aufgrund der "hervorragenden Arbeit des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl" heuer mehr Verfahren und damit auch mehr negative Entscheide zu erwarten seien. Daher müsse man die Außerlandesbringung auch beschleunigen.

Dass die SPÖ die Sache wieder hinaus zögere, sei nicht einzusehen. Verwundert ist der Innenminister darüber freilich nicht: "Ich bin nichts anderes gewohnt."

Enthalten im Paket ist übrigens auch ein bisher kaum beachtetes Detail. Wenn jemand zur Ausreise verpflichtet ist und eine Verwaltungshaft verbüßt, kann er noch vor Ablauf dieser ausreisen. Nur nach rechtswidriger Wiedereinreise würde sie wieder aufleben.

 

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