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Paukenschlag

Ex-Ministerin Sophie Karmasin festgenommen

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Sophie Karmasin wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr verhaftet.

Die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin ist festgenommen worden. Das berichtet der Standard. Wie oe24 erfuhr wurde Karmasin bereits am Mittwoch wegen "Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr" verhaftet. Die Festnahme erfolgte direkt nach ihrer Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. 

WKStA bestätigte "eine Festnahme"

Die WKStA bestätigte eine Verhaftung im Ermittlungskomplex: "Nach gerichtlicher Bewilligung erfolgte in diesem Zusammenhang am 2. März 2022 die Festnahme einer Person wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr", hieß es in einer Medienmitteilung. 

Karmasins Anwalt war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. 

Karmasin wurde von Meinungsforscherin Sabine Beinschab in ihrer Aussage vor der WKStA belastet. Beinschab hat ausgesagt, dass Karmasin bei den Aufträgen des Finanzministeriums 20% der Umsätze mitgeschnitten hätte. Für Karmasin gilt die Unschuldsvermutung. 

Festnahme erfolgte laut Mitteilung der WKStA auf Anfrage der APA nach gerichtlicher Bewilligung. Da es sich um eine Verschlusssache handelt und im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen, gibt die WKStA derzeit keine weiteren Details zum Verfahren.

Belastendes Material gegen Karmasin

Die WKStA dürfte in den vergangenen Wochen weiteres belastendes Beweismaterial gesammelt bzw. gewonnen haben. Der Medienmitteilung zufolge wird nun auch gegen drei Personen wegen "Verdachts der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Vergabeverfahren" ermittelt, gegen zwei davon zudem wegen des Verdachts auf Geldwäscherei.

Karmasin noch im BAK

Karmasin dürfte sich zur Stunde im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) befinden und im Beisein ihres Anwalts vernommen werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben ab dem Zeitpunkt der Festnahme 48 Stunden Zeit, um die Beschuldigte mit der Verdachtslage zu konfrontieren und sie dazu zu befragen. Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist - im konkreten Fall: am Freitagnachmittag - muss Karmasin entweder wieder auf freien Fuß gesetzt werden oder das Wiener Landesgericht für Strafsachen hätte allenfalls über einen U-Haft-Antrag, der bis dahin von der WKStA einzubringen wäre, zu entscheiden.

Dass als Haftgrund auch Verdunkelungsgefahr angenommen wurde, könnte darauf hindeuten, dass Karmasin nach Bekanntwerden vom Beinschabs sie belastenden Angaben Schritte gesetzt hat, die für die WKStA Gefahr im Verzug annehmen ließ. Denkbar wäre, dass etwa eine - zumindest versuchte - Kontaktaufnahme zwischen Karmasin und Beinschab stattgefunden hat oder die WKStA gar befürchtete, der Anklagebehörde noch nicht bekanntes Beweismaterial könnte beiseite geschafft werden und daher eine gegen Karmasin gerichtlich bewilligte Festnahmeanordnung erging. Für sämtliche Beteiligte gilt die Unschuldsvermutung.
 
 

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