Unvereinbarkeit? Dr. Rami ist FPÖ-Anwalt und Verfassungsrichter - für Rudi Fußi geht das nicht zusammen.
Wien. Ein offener Brief von Rudi Fußi an die Klubobleute der Parteien sorgt derzeit für Aufsehen. "In anderen Ländern der Europäischen Union untersagt", stellt Fußi fest, wenn es um die Arbeit des Verfassungsrichters Dr. Rami geht, der gleichzeitig FPÖ-Anwalt ist. Es gäbe gute Gründe, dass nicht nur Richter Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden, sondern auch Rechtsanwälte. "Mir geht es um die problematische Situation, wenn ein Verfassungsrichter unter Verletzung der Gewaltenteilung Vertreter von Legislative (z.B. Abgeordnete des Nationalrates) oder Exekutive vertritt bzw. vertreten darf", schreibt Fußi.
Unvereinbarkeit?
Rami ist Verfassungsrichter und hat in den letzten Wochen unter anderem Innenminister Herbert Kickl und FPÖ-Chef Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor Gericht vertreten. Fußi sieht hier eine Unvereinbarkeit. In anderen Länder der EU gingen diese Funktionen von Rami nicht zusammen.
"Ich darf Sie als Staatsbürger ersuchen, dieses Problem partnerschaftlich zu diskutieren und einer Lösung zuzuführen", fordert Fußi von den Klubobleuten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos und JETZT.