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Auch Skigebiete wollen die Registrierungspflicht. Anschober prüft Verordnung.

 

Im oe24.TV-Interview hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober bereits erklärt, dass er die Registrierungspflicht in ganz Österreich für sinnvoll halte. Er habe sie bislang nicht gemacht, da es Bedenken von Datenschützern gegeben habe. Das Modell der Stadt Wien – diese hat nun diese Registrierungspflicht für Lokale – werde nun geprüft.

Die ÖVP unterstützt das nun ebenso. Immerhin haben sich auch Bezirke in Niederösterreich diesem Modell bereits angeschlossen. Auch Skigebiete im Westen wollen das, damit die Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall schneller gehen könne. Deutschland hat die Gästelisten – entweder man registriert sich digital oder per Formular – bereits seit dem Frühjahr.

Verfassungsjurist hält Regelung für sinnvoll

Rechtlich. Verfassungsjurist Christian Funk erklärt, dass diese neue Registrierungspflicht zwar rechtlich nicht zu 100 Prozent einwandfrei sei, aber im Kampf gegen eine Pandemie durchaus sinnvoll.

Die Auskunftspflicht liegt schließlich bei den Gastronomen, die sicherstellen müssen, dass ihre Gäste tatsächlich Kontaktdaten hinterlassen. Die Daten seien zudem sicher, weil diese nur im Covid-Verdachtsfall von Bezirksbehörden verlangt werden können.

In den vergangenen Wochen hatte sich die Regierung nicht zur Registrierungspflicht aufraffen können. Anschober hatte es noch Anfang September als „zu kompliziert“ bezeichnet. Angesichts steigender Coronavirus-Neuinfektionen versucht man aber alles, um Infektionsketten rascher durchbrechen zu können.

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