Wiederbetätigung

Geimeinnützige Arbeit statt Haft

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Gegen neun Angeklagte wird das Verfahren am Dienstag fortgesetzt.

Im Landesgericht Eisenstadt mussten sich am Montag 14 Personen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes verantworten. Sechs von ihnen sollen laut Anklage im Herbst 2007 oder im Frühjahr 2008 im Eisenstädter Schlosspark vor Spaziergängern die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und Parolen wie "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" gerufen haben.

Fortsetzung am Dienstag
Eine siebenköpfige Gruppe sei weiters beim Konzert einer Punkband im Sommer 2009 in Nickelsdorf mit einer ähnlichen Aktion unangenehm aufgefallen. Bei fünf Jugendlichen - einer von ihnen konnte wegen einer schweren Erkrankung beim Prozess nicht dabeisein - nahm das Gericht am Montag das Angebot zur Diversion an. Der Prozess gegen die übrigen Angeklagten soll am Dienstag fortgesetzt werden.

Angeklagte teilweise geständig
Die Angeklagten sind zwischen 18 und 38 Jahre alt und stammen zum Großteil aus Niederösterreich und dem Burgenland. Drei haben einen Wohnsitz in Wien. Fünf bekannten sich nicht schuldig, einer "teilweise" schuldig, die anderen zeigten sich geständig.

"Schlagring-Division"

2007 hätten jene Jugendlichen, die im Raum Eisenstadt aktiv waren, vorgehabt, "eine schlagkräftige Gruppe junger, echter Gesinnungsgenossen" zu etablieren, so die Erste Staatsanwältin Theresia Schneider-Ponholzer. Zu Treffen mit anderen in Österreich agierenden rechten Gruppen sei es ebenfalls gekommen. Als Name sei ihnen die Bezeichnung "Schlagring-Division" vorgeschwebt. Auch Pickerln mit Aufschriften wie "Menschenrecht statt Verbotsgesetz" soll einer der Sympathisanten nach Eisenstadt gebracht haben. Ein Mitglied der Gruppe hatte nach einer Sachbeschädigung beim Parteilokal der Grünen - dabei wurde ein Schild abgerissen und das Glas der Eingangstür abgetreten - bereits Wiedergutmachung geleistet.

Naziparolen bei Punkkonzert

Sieben Angeklagte besuchten am 19. August des Vorjahres in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) ein Konzert der Band "Agnostic Front". Dabei soll es wieder zu Vorfällen mit dem Hitlergruß und Nazioparolen gekommen sein. Drei Personen aus der Gruppe sollen dabei auch die T-Shirts ausgezogen und ihre Tattoos gezeigt haben, von denen einige einen auch in der Neonaziszene gebräuchliche Symbolik - zum Beispiel die Zahl "88" oder eine Reichskriegsflagge - enthielten.

Gemeinnützige Arbeit

Bei fünf jüngeren Angeklagten, die sich vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer hinsichtlich Vorfällen in Eisenstadt schuldig bekannten, billigte das Gericht den Antrag auf diversionelle Erledigung. Sie müssen gemeinnützige Arbeit im Ausmaß von 70 bis 100 Stunden leisten. Ein weiteres Diversionsangebot lehnte das Gericht ab: Der betroffene Jugendliche konnte sich mit einer Arbeitsleistung nicht anfreunden - mit dem Argument, er besuche die letzte Klasse der Berufsschule und müsse viel lernen. Eine Geldbuße, zu der er bereit war, sah der Senat nicht als geeignetes Mittel.

Erinnerungslücken: "Zu betrunken"
Auf Fragen nach den Vorfällen in Nickelsdorf bekamen Richter und Geschworene mehrhfach von Angeklagten zu hören, dass sie nicht erinnern könnten, weil sie damals betrunken gewesen seien. Übereinstimmend sagten einige aus, dass Konzertbesucher einen sogenannten "Pogo"-Tanz getanzt hätten. Dabei würden die Teilnehmer auch kräftig gestoßen, so dass es manchmal zu Verletzungen kommen könne. Naziparolen oder -gesten hätten sie jedoch nicht bemerkt.

"Rechte Hand erhoben"
Ein Zeuge berichtete, dass mehrere "Skinheads" eine Bar umgestoßen hätten. Darauf habe man sie aufgefordert, die Veranstaltung zu verlassen, was diese mit Drohungen quittiert hätten. Nachdem die offenbar vom Veranstalter herbeigerufene Polizei wieder abgefahren war, bemerkte er, wie einige aus der Gruppe die rechte Hand erhoben, schilderte der Zeuge. Bei Wegfahren eines der Autos habe er dann so etwas wie "Sieg Heil" aus dem geöffneten Fenster gehört.

Weitere Zeugen

Am Dienstag will das Gericht weitere Zeugen befragen. Danach halten die Staatsanwältin und die Verteidiger ihre Plädoyers. Anschließend ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Auf eine Fortsetzung des Verfahrens bis in die späten Abendstunden wurde am Montag auf Ersuchen der Geschworenen verzichtet, so der Gerichtspräsident.

 

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