Nach Alkfahrt

Gorbach: Keine Sonderbehandlung

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Der Ex-Verkehrsminister erhält demnächst seinen Führerschein zurück.

Im Fall der kolportierten Alkoholfahrt von Ex-Verkehrsminister Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) sind die Behörden offenbar streng nach den Buchstaben des Gesetzes vorgegangen. Dem Vernehmen nach wurde dem ehemaligen Vizekanzler der Führerschein für ein halbes Jahr entzogen, eine Sonderbehandlung durch die Behörden habe es nicht gegeben. Verkehrslandesrat Karlheinz Rüdisser (V) erklärte, dass er sich zu einem personalisierten Strafakt aufgrund der Amtsverschwiegenheit nicht äußern dürfe.

1,9 Promille
Medienberichten zufolge ist Gorbach am 4. Mai in einer Verkehrskontrolle hängengeblieben, der ehemalige Politiker soll 1,9 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die Strafbestimmungen sehen bei einem Alkoholgehalt von über 1,6 Promille einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro vor. Außerdem sind eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung zu absolvieren - dem allem soll Gorbach nachgekommen sein. Der ehemalige Politiker, der seinen Führerschein angeblich in den nächsten Tagen zurückbekommt, hat zu der Angelegenheit bisher keine Stellungnahme abgegeben.

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