Finale im Rekordverfahren am Freitag – fürs Erste

Grasser-Prozess: Diese Woche endlich Urteil

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Haft oder Freispruch für den Ex-Finanzminister im längsten Verfahren aller Zeiten?

 

Eine unendliche Geschichte soll nun doch ihren Abschluss finden. Für Freitag, den 20. November, ist das Urteil im Buwog-Prozess angekündigt. Das mit elf Jahren längste Verfahren in der Geschichte der Zweiten Republik gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 Mitangeklagte endet – zumindest vorläufig. Denn es steht natürlich zu erwarten, dass zumindest eine Seite in Berufung und in die nächste Instanz gehen wird.

Drei Millionen

Es war ein Verfahren der Rekorde. Die angeblich begangene Betrugstat liegt bereits 16 Jahre zurück. 825 Seiten umfasste die Anklageschrift, über 170 Tage wurde verhandelt, drei Millionen Euro musste allein Grasser für Anwaltskosten, Gutachter etc. aufwenden.

Zehn Jahre ist das Höchstmaß der Strafe, die dem ehemaligen Finanzminister im Falle einer Verurteilung droht. Ihm wird vorgeworfen, in Komplizenschaft mit seinem Freund Walter Meischberger und dem Lobbyisten Peter Hochegger bei der Privatisierung der Bundeswohnungen durch die schwarz-blaue Regierung kräftig mitgeschnitten zu haben. Grasser hat immer wieder seine Unschuld beteuert.

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