Banken-Ausschuss

Gutachten zu Bankgeheimnis und erste Beweisanträge

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Der Banken-Untersuchungs-Ausschuss wird am Dienstag die ersten Beweisanträge stellen.

Nach Angaben des Ausschuss-Vorsitzenden Martin Graf (F) interessieren sich die Abgeordneten für sämtliche "Gerichtsakten" im Zusammenhang mit BAWAG und Hypo-Alpe-Adria. Wie Graf sagt, haben sich die Parlamentsparteien außerdem geeinigt, ein Experten-Gutachten über Fragen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis in Auftrag zu geben. Außerdem am Programm: Die Wahl von Verfahrensanwalt Konrad Brustbauer.

Geheimhaltungspflicht
Angefordert werden sollen laut Graf Akten des Finanz-, Justiz- und Innenministeriums, sowie von der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank. Der Ausschuss-Vorsitzende geht davon aus, dass Unterlagen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, gar nicht erst an den Ausschuss übermittelt werden. "Wir sind gar nicht interessiert, dass geheimhaltungspflichtige Unterlagen an uns übergeben werden", sagt Graf. Die Zurückhaltung von Unterlagen müsse allerdings begründet werden.

Außerdem verweist Graf auf Ausnahmebestimmungen: So sei die Berufung auf das Bankgeheimnis dann nicht möglich, wenn bereits die Gerichte oder Finanzbehörden in einer Causa ermitteln. Auch für " Eigengeschäfte" der Banken (also beispielsweise die Spekulationsverluste von BAWAG oder Hypo Alpe-Adria) gelte das Bankgeheimnis nicht. Dies soll nun von einem Gutachter geklärt werden, sagt der Ausschuss-Vorsitzende.

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