Preis-Schock

Heute Start für Teuerungs-Hilfen

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Das Leben ist teurer denn je. ÖSTERREICH checkt, welche Hilfen Sie wann bekommen. 

Wien. Der Teuer-Schock trifft ganz Europa. Im Euroraum kletterten die Preise in einem Jahr um 8,9 % nach oben, in Österreich sogar um 9,2 %. Besonders Energie verteuerte sich.
„Wir können die globale Entwicklung nie zu 100 Prozent abfedern“, sagte ­Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Dennoch fließt jetzt viel Extra-Geld.

Familienbeihilfe: 180 Euro extra pro Kind ab jetzt

Im August: Die erste Einmalzahlung fließt ab heute – ganz automatisch. Familien bekommen „in den nächsten Tagen 180 Euro pro Kind aufs Konto“, sagte Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) bei der Pressekonferenz im Kanzleramt mit Brunner. „Rund 1,8 Millionen Kinder in 1,1 Millionen Familien profitieren davon“, so Raab.

Schulstartgeld von 100 Euro für jedes Kind

Im September: Zum Schulstart gibt es nochmals 100 Euro pro schulpflichtigem Kind.

300 Euro für besonders Betroffene

Im September: Geringverdiener erhalten eine Einmalzahlung von 300 €.
Für Pensionisten: Der Pensionistenabsetzbetrag für kleine Pensionen soll bis zu 500 Euro bringen.

Höherer Familienbonus und Kindermehrbetrag

Familienbonus: Auf 2.000 Euro wurde der Familienbonus für das ganze Jahr 2022 erhöht – wird von der Lohnsteuer abgezogen.
Kindermehrbetrag: Für alle, die nicht vom Familienbonus profitieren, wird der Kindermehrbetrag von 450 auf 550 Euro erhöht.

500 Euro einmalig für alle Erwachsenen ab Herbst

Teuer-Bonus: Der Klimabonus wird auf 500 Euro für alle Erwachsenen aufgefettet. Kinder erhalten die Hälfte. Auszahlung ab Oktober. Ob die CO2-Steuer dann auch kommt, will ­Finanzminister Brunner noch nicht fix sagen. Die ÖVP möchte sie lieber noch einmal verschieben, die Grünen sind dagegen.

Im neuen Jahr wird Hilfe an Inflation angepasst

Im neuen Jahr: Ab Jänner 2023 werden zwei Drittel der kalten Progression abgeschafft: Steigt die Inflation, steigen auch die Steuerstufen.
Auch alle Familienleistungen werden ab 1. Jänner 2023 valorisiert – das heißt konkret, dass die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus an die Inflation angepasst werden. 

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