Die neuen Lockerungen

Hochzeiten & Co.: Was ab morgen erlaubt ist

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Ab Freitag gelten neue Lockerungen der Corona-Regeln: etwa mehr Gäste bei Hochzeiten.

 

„Aufgrund der positiven Entwicklung der vergangenen Wochen können wir weitere Lockerungen zulassen“, erklärt Rudolf Anschober. Der Gesundheitsminister veröffentlichte gestern die Novellierung der Lockerungs-Verordnung, in der vor allem Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Familienfeiern geregelt sind. Ein Überblick:

  • Familienfeiern: Ab 29. Mai sind Hochzeiten und Begräbnisse mit maximal 100 Personen sowohl im Innen- als auch Außenbereich möglich.
  • Hotels: Die dürfen ab 29. Mai bekanntlich wieder aufsperren. Laut Wirtschaftskammer hat das aber nur rund die Hälfte der Betriebe vor. Grund ist ein Einbruch bei den Buchungen.
  • Veranstaltungen: Die maximal zulässige Personenanzahl wird stufenweise erhöht: ab 1. Juli auf 250 (indoor) bzw. 500 Besucher (outdoor). Ab 1. August sind es 500 bzw. 750 oder sogar 1.000 bzw. 1.250 Besucher bei entsprechendem Sicherheitskonzept. Dies gilt nicht für Stehveranstaltungen. Am Sitzplatz dürfen Besucher ihre Maske abnehmen. Die Regeln für Bewirtung bei Veranstaltungen entsprechen jenen, die bereits in der Gastro gelten.
  • Sport: Derselbe Stufenplan gilt nun doch auch für Sportevents. Und: Das Betreten von Sportstätten ist ab 29. Mai möglich, weiterhin untersagt sind aber Kontaktsportarten wie Fußball oder Basketball.

Keine Geisterspiele?

Im oe24.TV-Interview (s. unten) verriet Anschober am Mittwoch zudem, dass er „kommende Woche“ mit den Verantwortlichen der Bundesliga darüber sprechen wolle, „das Modellprojekt“ – es wurde ja vereinbart, dass es vorerst Geisterspiele geben solle – an diese Schritte anzupassen, sprich, Spiele mit Zuschauen durchzuführen.

Video zum Thema: Fellner! LIVE: Rudi Anschober im Interview
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