Fluglinien sollen Insolvenzabsicherungen abschließen, damit Konsumenten im Konkursfall entschädigt werden.
SPÖ-Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer hat angesichts der SkyEurope-Pleite seine Forderung nach einer Konkurs-Absicherung für Fluglinien bekräftigt. Hundstorfer will, dass Fluglinien ähnlich wie die Veranstalter von Pauschalreisen dazu verpflichtet werden, Insolvenzabsicherungen abzuschließen, damit Konsumenten im Konkursfall entschädigt werden.
Die im konkreten Fall Betroffenen können sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden und Informationen über die Homepage www.verbraucherrecht.at einholen, die gerade aktualisiert wird.
AUA und Niki helfen
Durch den Konkursfall haben die Behörden
grundsätzlich keine Zuständigkeit, Gestrandete können daher nicht mit einer
Rückholung durch die Republik rechnen. Die AUA hat den Betroffenen eine "Heimholung"
um 150 Euro pro Ticket für überlappende Destinationen angeboten. FlyNiki
holt Gestrandete um 99 Euro ab.
ÖAMTC findet's "überfällig"
Der ÖAMTC
plädiert genau wie Hundstorfer für eine Konkurs-Absicherung. Seit 1999
schütze die Reisebürosicherungsverordnung Konsumenten, wenn
Reiseveranstalter oder Reisebüros in Konkurs gehen. "Die
Verordnung verpflichtet die Unternehmen, mit einer Versicherung oder einer
Bankgarantie für den Insolvenzfall vorzusorgen", so ÖAMTC-Juristin
Ursula Zelenka. Für Fluglinien sollte das auch dringend vorgeschrieben
werden.