Wiener Landesgericht geht bei Julian H. von Flucht- und Tatbegehungsgefahr aus.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstag über Julian H., den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, die U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen. Der Anwalt des Privatdetektivs war in der Haftverhandlung nicht anwesend. Die U-Haft ist vorerst bis zum 25. März rechtswirksam.
Auslieferung
Julian H. war Mitte Dezember in Berlin mit Europäischem Haftbefehl festgenommen worden. In der Vorwoche stimmten die deutschen Behörden seiner Auslieferung an die österreichischen Strafverfolgungsbehörden zu, am vergangenen Dienstag ging die Übergabe über die Bühne. Seither befindet sich der 40-Jährige in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt.
Julian H. soll eine Schlüsselrolle im Zusammenhang mit dem im Mai 2019 veröffentlichten Video gehabt haben, das den damaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt. Die Aufnahmen waren im Juli 2017 entstanden. Ihr Öffentlichmachen führte zum Sturz der türkis-blauen Regierung, da sie den Anschein erweckten, als wäre Strache zur Umgehung der Gesetze zum Zwecke der Parteienfinanzierung bereit und an der Kontrollübernahme über unabhängige Medien interessiert.