Nicht mehr ermittelt wird demnach gegen den Ex-Parteichef Strache, gegen dessen einstigen Klubchef Gudenus sowie den Ex-Nationalratsabgeordneten Tschank.
Die Ermittlungen zu verdeckten FPÖ-Parteispenden über Vereine sind zur Gänze eingestellt worden. Das bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Montagabend der APA. Nicht mehr ermittelt wird demnach gegen den ehemaligen Parteichef Heinz-Christian Strache, der im Ibiza-Video mit Umgehungskonstrukten geprahlt hatte, gegen dessen einstigen Klubchef Johann Gudenus sowie den Ex-Nationalratsabgeordneten Markus Tschank.
Laut einer der APA vorliegenden Benachrichtigung an die Rechtsvertreter der Betroffenen besteht "kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung". Prahlereien im Ibiza-Video über das Schleusen der Gelder über parteinahe Vereine am Rechnungshof vorbei hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Im Fokus der Ermittler standen die Vereine "Patria Austria", "Austria in Motion", "Wirtschaft für Österreich" und das "Institut für Sicherheitspolitik".
Wiener FPÖ sieht sich bestätigt
Die Ermittlungseinstellung durch die WKStA hat die Wiener FPÖ am Montag als Bestätigung gesehen. Die von Landesparteichef Dominik Nepp eingeleitete Sonderprüfung habe bereits gezeigt, "dass kein Cent aus irgendwelchen Vereinen an die FPÖ geflossen ist", so der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf. Damit seien die Vorwürfe "endgültig vom Tisch".
Aber Casag-Ermittlungen laufen weiter
Gegensatz zur Causa Vereinsspenden werde in jener zur Postenbesetzung bei den Casinos Austria noch weiter ermittelt, hieß es vonseiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur APA. Auch dabei stehen unter anderem Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und der einstige blaue Klubchef Johann Gudenus im Visier, aber auch etwa Finanzminister Hartwig Löger von der ÖVP.
Die Vereins-Causa sahen die Ermittler aus nicht näher genannten Gründen hingegen nicht mehr verfolgenswert. "Hinsichtlich des Faktums 'Vereinsspenden' konnte der Nachweis einer strafbaren Handlung (...) nicht erbracht werden", heißt es in der knappen Mitteilung an die Betroffenen.