Michaela P. klagt derzeit die Namensänderung in Personenstandsdokumente ein.
Das Innenministerium könnte sein Haltung in der Namensfrage Transsexueller ändern. In der ORF-Sendung "Thema" deutete Walter Grosinger von der Rechts-Sektion ein mögliches Abgehen von der bisherigen Praxis an, die Änderung in den Personenstandsdokumente nur nach einer geschlechtsumwandelnden Operation zuzulassen. Sowohl Verwaltungs- als auch Verfassungsgerichtshof haben festgestellt, dass kein "Operationszwang" besteht.
Drei Anfragen abgelehnt
Der nun zum dritten Mal beim
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anhängige Fall der Mann-zu-Frau-Transsexuellen
Michaela P. könnte "die Behördenpraxis und die Rechtsansichten wesentlich
beeinflussen", sagte Grosinger. Er sei "ziemlich sicher", dass es nach
Ausgang dieses Verfahrens zu einer eindeutigen Regelung kommen werde und
dass es künftig bei den Behörden-Entscheidungen weniger Probleme geben werde.
Michaela P. - die nach Hormonbehandlungen seit Jahren als Frau lebt - hat schon dreimal eine Änderung des Geschlechts und des Namens in den Personenstandsurkunden beantragt. Das Innenministerium lehnte jedes Mal ab, mit der Begründung, dass keine genitalverändernde Operation vorgenommen wurde. Zweimal wurden die Bescheide des Innenministeriums schon aufgehoben, die dritte Verfahrensrunde läuft noch. Mittlerweile hat Rechtsanwalt Helmut Graupner auch die Korruptions-Staatsanwaltschaft mit der Sache befasst; er sieht Amtsmissbrauch gegeben.