Sie wollen das Handeln der Justizministerin auf Erpressung untersuchen lassen.
Die japanischen Opferfamilien des Flammeninfernos auf dem Kitzsteinhorn im Jahr 2000 sind über die Vorgangsweise von Justizministerin Claudia Bandion-Orntner, eine Beschwerde gegen den Opferanwalt Gerhard Podovsovnik bei der Rechtsanwaltkammer einzubringen, "höchst empört". Sie haben sowohl das japanische Unter-als auch Oberhaus eingeschaltet. Zudem wurden das japanische Justiz-und Außenministerium in Kenntnis gesetzt.
Gegen Opferanwalt vorgegangen
Der japanische Opferanwalt Toichiro
Kigawa, Leiter des japanischen Institutes zur Untersuchung des deutschen
Rechtes in Tokio, hat auch eine Protestnote an das österreichische
Justizministerium und die Wiener Anwaltskammer geschickt. Kigawa rief die
Rechtsanwaltskammer auf, zum Schutz der freien österreichischen Anwaltschaft
gegen die Vorgangsweise des österreichischen Justizministeriums aufzutreten.
Anlass zur Verärgerung der Japaner war, dass das Justizministerium gegen den
Wiener Opferanwalt Podovsovnik bei der Rechtsanwaltskammer vorgegangen ist,
weil er Bandion-Ortner kritische Zeitungsartikel zur Causa Kaprun geschickt
haben soll.
Seine 31 japanischen Mandanten seien über die Vorgangsweise der österreichischen Justizministerin höchst empört. Diese sei gegen den einzigen aktiven Opferanwalt vorgegangen, um ihn offenbar von der weiteren rechtlichen Vertretung in Österreich abzuhalten. Dass dahinter auch die Drohung des Justizministeriums steht, weitere Anzeige einzubringen und für den Lizenzentzug zu sorgen, sei für seine Mandanten ganz offensichtlich, so Kigawa in einem Schreiben an die österreichische Justizministerin.
"Unglaublicher Eingriff des Staates"
Seine Mandanten
"erheben daher auf das Allerschärfste Protest gegen die Vorgangsweise des
österreichischen Justizministeriums und fordern, die unverzügliche
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen den österreichischen Opferanwalt
vorzunehmen und den einzigen Opferanwalt der japanischen Opferfamilien vor
derartigen Übergriffen des Justizministeriums zu schützen", schrieb Kigawa
an die Rechtsanwaltskammer.
Die Japaner berufen sich auf Paragraf 23 Absatz 2 der Rechtsordnung, in welchem vorgesehen ist, dass die Rechtsanwaltskammer auch die Mitglieder (Rechtsanwälte) zu schützen habe. Nach Ansicht der Japaner "handelt es sich um einen unglaublichen versuchten Eingriff des Staates in die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltsstandes sowie auch die Rechte eines Mitgliedes Ihrer Kammer".
Über Aufforderung der japanischen Opferfamilien wurde auch angeregt, das Handeln von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner auch unter dem Tatbestand der schweren Erpressung untersuchen zu lassen. Mittlerweile haben sich auch 80 Opferangehörige als Privatbeteiligte der Strafanzeige des Wiener Anwalts Gerhard Podovsovnik gegen die Justizministerin wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs und Verleumdung angeschlossen, zu dem nun auch die schwere Erpressung kommt.
"Einzigen Opferanwalt mundtot gemacht"
Der
einschreitende Rechtsanwalt getraue sich nach der Beschwerde des
Justizministeriums bei der Rechtsanwaltkammer nun nicht mehr die notwendigen
Zivilklagen wegen Amtsmissbrauches, wegen Rechnungslegung gegen die
Generaliversicherung und die Anfechtungsklage gegen den Kommissionsvergleich
in Österreich einzubringen. Er fürchte im Fall der Einbringung dieser
Klagen, dass ihm über weitere Anzeigen des Justizministeriums sogar die
Lizenz und damit die Existenzgrundlage entzogen werden könnte, heißt es im
Privatbeteiligtenanschluss.
Mit ihrer Beschwerde "hat es die Justizministerin somit geschafft, den einzig aktiven Opferanwalt in Österreich mundtot zu machen". Auch in diesem Fall werde wieder alles verzögert und verschleppt - nach einer Woche gebe es noch nicht einmal eine Geschäftszahl oder einen zuständigen Staatsanwalt, meinte Podovsovnik.
"Keine neuen Beweise"
Beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hat der Wiener Anwalt mittlerweile eine weitere
Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde sei notwendig geworden, "weil sich
Staat und Justiz wechselseitig decken". Es würden sämtliche Bestrebungen zur
Wiederaufnahme der alten Strafverfahren in Sachen Brandkatastrophe Kaprun
abgewimmelt, "und es wird immer der Stehsatz verwendet, es gäbe keine neuen
Beweise", heißt es in der Beschwerde an den EGMR. Der Staat ignoriere
sämtliche neuen Gutachten der beiden deutschen Sachverständigen Hans-Joachim
Keim und Bernhard Schrettenbrunner.
"Österreich hatte lang genug Zeit, den Saustall aufzuräumen und mit allen Missständen aufzuräumen", meinte Podovsovnik. Es reiche den Opferfamilien, Überlebenden und Angehörigen nunmehr, und Österreich müsse international für die Schandtaten in Sachen Kaprun gebrandmarkt werden. Es sei Zeit, dass sich nunmehr ein europäisches Gericht ernsthaft der Angelegenheit annehme. "Es muss auf Europäischer Ebene für Gerechtigkeit gesorgt werden", so der Opferanwalt.
Der Advokat vertritt die Ansicht, "dass auf der international europäischen Ebene wegen des großen Vertuschens, Verheimlichens und der unmenschlichen Vorgangsweise gegen Opferfamilien und Opferanwälte die internationale Bestrafung auf dem Fuß folgen muss, indem ein angemessener europäischer Schadenersatz zugesprochen wird". Dies sei notwendig, um jedem Staat zu zeigen, dass eine derartige Vorgangsweise von der internationalen Staatengemeinschaft nicht toleriert werde.