Urteile von Geschworenen sollen künftig begründet werden.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will nach dem Grazer Amokfahrer-Prozess an der Laiengerichtsbarkeit festhalten, plädiert aber für eine Reform des umstrittenen Systems. Die Geschworenen sollen bleiben, die Urteile von Geschworenen künftig aber begründet werden, erklärte Brandstetter am Sonntag in der ORF-"Pressestunde".
"Der Gedanke der Laiengerichtsbarkeit soll nicht verloren gehen. Die rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit von Urteilen muss verbessert werden", so der Justizminister. Ein "Zeitfenster" für eine entsprechende Reform sei noch in dieser Legislaturperiode möglich.
Verschärfte Strafbedingungen für Asylwerber
Bei den von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) vergangene Woche präsentierten verschärften Strafbedingungen für Asylwerber zeigte sich Brandstetter "völlig auf einer Linie" mit dem Innenminister. Wenn Behörden absichtlich und gezielt in die Irre geführt werden, um sich einen Vorteil zu erschleichen, soll es in Zukunft Strafen bis hin zu Haft geben. Der Justizminister plant darüber hinaus auch höhere Strafen für tätliche Angriffe auf Beamte - "das ist kein Kavaliersdelikt". Diese Maßnahme diene vor allem dem höheren Schutz von Justizwachebeamten.
Beim Strafvollzug bzw. Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher will der Minister verstärkt auf "forensische Zentren" setzen. In diesen therapeutischen Einrichtungen sollen psychisch beeinträchtigte Gewalttäter medizinisch betreut und zugleich sichergestellt werden, dass diese keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. "Wir werden die forensischen Zentren ausbauen und selber betreuen." Auch die elektronische Fußfessel soll in diesem Bereich zur Anwendung kommen.
Reformstau
Zugleich beklagte der Minister, dass im Strafvollzug in der Vergangenheit zu viel gespart worden sei. "Wenn man immer weniger investiert, kommt es zu einem Reformstau, und der ist gewaltig."
Die Kronzeugenregelung, die mit Jahresende ausläuft, will Brandstetter reformieren, bekräftigte er. "Die bisherige Kronzeugenregelung war suboptimal." Ein Entwurf befinde sich bereits in Abstimmung mit dem Koalitionspartner. Die Neuregelung soll künftig rascher Klarheit bringen, in welchen Fällen die Kronzeugenregelung zutrifft, eine bessere rechtliche Absicherung beider Seiten sowie Rechtsschutz für jene Personen, die eine Kronzeugenregelung in Anspruch nehmen.
Aufregung um VfGH
Die jüngste Aufregung um den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommentierte der Justizminister zurückhaltend. Die Höchstgerichte sollten aus der politischen Diskussion herausgehalten werden. Die Aufhebung der Bundespräsidenten-Wahl sei "im Lichte der bisherigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs völlig logisch" gewesen. "Darum hat der Verfassungsgerichtshof jegliche Kritik in diesem Punkt nicht verdient." Nichts hält der Justizminister davon, bei Entscheidungen des Höchstgerichts abweichende Meinungen innerhalb des Richtergremiums (Dissenting Opinions) zu veröffentlichen. "Das ist nicht gescheit." Entscheidungen könnten dadurch infrage gestellt werden, die Autorität des Gerichts darunter leiden.