Weil Schuldenschnitt aufgehoben wurde, kommen Haftungen von 800 Millionen dazu.
Es war ein Schock, als Verfassungsgerichtshofs-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag den kompletten Hypo-Schuldenschnitt aufhob – nicht nur für die Bundesregierung, auch für Kärnten.
Grund: Mit der Aufhebung des Schuldenschnittes sind auch die Kärntner Landeshaftungen gegenüber Nachranggläubigern wieder in Kraft – dabei geht es um 800 Millionen Euro. Insgesamt trägt Kärnten jetzt Haftungen von elf Milliarden Euro.
Geld, das das Land nicht hat. Zwar gibt das Heta-Moratorium dem Land noch bis 30. Mai 2016 Zeit für Verhandlungen mit den Gläubigern. Ob diese jetzt noch einen Vergleich wollen, ist allerdings mehr als fraglich. Das Land ist jetzt vom Goodwill der Gläubiger abhängig, denn die Entscheidung des VfGH schwächt die Verhandlungsposition massiv.
Experte: Billiger wird es
am Ende jedenfalls nicht
Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig (SPÖ) übt sich gegenüber ÖSTERREICH in Zweckoptimismus. Sie pocht darauf, dass es mit einem der größten Gläubiger – der BayernLB – bereits einen Vergleich gibt. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht weitere Kosten durch den VfGH-Entscheid: „Billiger wird es nicht.“ Denn: Wenn Kärnten seine Schulden nicht mehr bedienen kann, muss am Ende der Bund einspringen. Also wieder der Steuerzahler. (pli)
Schaunig: ›Ziel ist Kompromiss‹
ÖSTERREICH: Der Verfassungsgerichtshof hat den Schuldenschnitt bei den Kärntner Landeshaftungen aufgehoben: Was hat das für Folgen?
Gaby Schaunig: Es gibt keine unmittelbaren Folgen für das Land. Mit der Bayerischen Landesbank gibt es einen Vergleich und was die anderen Gläubiger betrifft, hält das Heta-Moratorium bis 30. Mai 2016.
ÖSTERREICH: Dann sind die Verpflichtungen der Landeshaftungen aber fällig …
Schaunig: Wir stehen in Verhandlungen mit den Gläubigern. Unser Ziel ist einen Kompromiss zu schließen, da ist die Bundesregierung auch auf unserer Seite. Am Ende soll dann eine Einigung mit allen Gläubigern stehen, nicht nur über jene 800 Millionen, die jetzt dazugekommen sind.
ÖSTERREICH: Hat der VfGH-Entscheid die Verhandlungsposition mit den Gläubigern denn verschlechtert?
Schaunig: Nein, beide Seiten sind an einem positiven Ergebnis interessiert.
ÖSTERREICH: Sollte das Moratorium vom VfGH später auch aufgehoben werden, geht Kärnten die Zeit aus …
Schaunig: Das sind Spekulationen, jetzt wird einmal verhandelt. (pli)