Bekommen alle Österreicher nun einen neuen Feiertag?
Die Bundesregierung will die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Karfreitag und die damit verbundenen Auswirkungen "genau prüfen", wie Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Dienstag mitteilte. "Nach dieser Prüfung wird die Bundesregierung zeitnah weitere Schritte bekannt geben."
Dem Vernehmen nach könnte das Urteil auch Thema im morgigen Ministerrat sein.
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Paukenschlag: Karfreitag-Feiertag steht allen zu
EuGH-Entscheid
Ein Arbeitgeber in Österreich könnte laut EuGH verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen. Der Gerichtshof betonte am Dienstag in seinem Urteil, dass die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB sowie drei weiterer eine Diskriminierung wegen der Religion darstelle.
Hintergrund des Rechtsstreits (C-193/17) ist die Regelung in Österreich, wonach der Karfreitag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist. Nur Angehörige dieser Kirchen haben Anspruch auf ein Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag arbeiten.
Nun stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren.
Die österreichische Regelung könne weder mit der Berufung auf Wahrung der Rechte und Freiheiten anderer noch als Ausgleich von Benachteiligungen wegen der Religion gerechtfertigt werden. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung nicht ändere, sei ein privater Arbeitgeber verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren, urteilten die EU-Richter.