Affären
Knalleffekt: Freispruch für Linzer Ex-Bürgermeister
Der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) ist am Freitag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Als Stadtchef soll Luger laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Linz im Zuge der Brucknerhausaffäre ein juristisches Gutachten um ca. 19.000 Euro in Auftrag gegeben haben, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vor allem in seinem eigenen Interesse war.
Luger war selbst die undichte Stelle
Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch für die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durch einen Whistleblower Compliance-Vorwürfe gegen Kerschbaum erhoben wurden und durchsickerte, dass Kerschbaum die Hearing-Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister, der auch LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender war, ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war. Zu Prozessbeginn hatte Luger zwar einen "großen Fehler" eingeräumt, bekannte sich aber nicht schuldig.
Gutachter traten nicht in Zeugenstand
Am 3. Juli war der Prozess vertagt worden, weil das Gericht noch die beiden Gutachter laden wollte. Sie hatten bereits im Vorfeld mitgeteilt, von ihrem Aussageverweigerungsrecht - für Rechtsanwälte gilt ein Berufsgeheimnis - Gebrauch zu machen und nicht in den Zeugenstand zu treten. Sie übermittelten allerdings der LIVA eine umfassende Stellungnahme, die an das Gericht weitergeleitet wurde.
Die zwei Rechtsanwälte beschreiben darin ihren mündlichen Gutachtensauftrag: Demnach sei zu prüfen gewesen, ob Kerschbaum ein strafrechtliches Verhalten gesetzt habe, indem er die Hearing-Fragen bekommen hatte. Zudem sei zu prüfen gewesen, welche Informationspflichten Luger als Aufsichtsratschef nach der Whistleblowermeldung treffen. Eine korrekt durchgeführte Prüfung hinsichtlich strafrechtlicher Konsequenzen für Kerschbaum setze aber auch voraus, dass man die "unbekannte Person" berücksichtige, die ihm die Fragen zukommen ließ. Hätte man gewusst, dass Luger selbst diese unbekannte Person ist, wäre keine so ausführliche Prüfung notwendig gewesen. Der Mehraufwand und die daraus resultierenden Kosten "liegen auf der Hand", schreiben die Anwälte.
"Sie haben sich anwaltlichen Rat geholt und sich auf diesen verlassen"
Damit kam der Prozess rasch zu einem Ende. Luger wurde freigesprochen. "Dass die Weitergabe der Hearingfragen nicht richtig war, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren", so die Richterin. Aber im Prozess gehe es um das Gutachten. Hier habe es mit der Erklärung der Anwälte eine "Kehrtwende" gegeben. "Sie haben sich anwaltlichen Rat geholt und sich auf diesen verlassen", begründete sie den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Luger zeigte sich erleichtert, verließ das Gericht aber rasch.
Weitere Vorwürfe gegen Luger
Wenige Tage vor Fortsetzung des Prozesses gegen den Ex-Stadtchef am Freitag war über das Whistleblower-System der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine anonyme Sachverhaltsdarstellung mit angeblich weiteren Untreue-Vorwürfen gegen Luger eingegangen. Dies bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. Derzeit werde überprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliege und es Überschneidungen mit bereits erhobenen Sachverhalten für das aktuelle Verfahren gebe. Da noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden, könne sie noch nichts Näheres zur Anzeige sagen.
Laut Medien dürfte es um weitere Beratungsleistungen gehen, die Luger direkt oder indirekt im eigenen Interesse möglicherweise missbräuchlich in Auftrag gegeben haben soll. Der "Kurier" hatte zuerst gemeldet, dass es angeblich um mehr als 400.000 Euro an überplanmäßigen Ausgaben für Rechts- und Beratungskosten in der LIVA, zu der das Brucknerhaus gehört, um einen hohen fünfstelligen Betrag für ein Compliance-Gutachten für die Entlassung Dietmar Kerschbaums als künstlerischer LIVA-Leiter sowie um Zahlungen an einen PR-Berater gehe.
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