Die Bezieherin des Kindergeldes überschritt die Zuverdienstgrenze um 185.000 Euro.
Am Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die erste Verhandlung zur Kindergeld-Zuverdienstgrenze in der Bundeshauptstadt mit einem Vergleich geendet. Die Klägerin hatte im überprüften Kalenderjahr 200.000 Euro verdient. Damit hat sie um satte 185.400 Euro das Einkommenslimit überschritten, das für den Bezug des Kindergelds Voraussetzung ist. Die Mutter wird in Raten zurückzahlen.
Über die Hintergründe des Falls hielt man sich am Gericht bedeckt. Die Klägerin sei selbstständig in der Baubranche tätig gewesen, vertreten habe sie sich selbst. Beklagte Partei war die Wiener Gebietskrankenkasse.
Bald schlägt Finanzamt zu
In Sachen Zuschuss zum Kindergeld
kommt demnächst eine weitere Kontrolle. Laut Kompetenzzentrum für Kindergeld
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird nach den Kassen auch das
Finanzamt die Zuschuss-Bezieher unter die Lupe nehmen. Die relevanten Daten
zu den Beziehern werden von den Kassen an die Finanz übermittelt.
Zuschüsse zurückfordern
Der Zuschuss ist eine Art
Darlehen für besonders einkommensschwache Familien. Er muss zurückgezahlt
werden, sobald der Verdienst wieder eine bestimmte Grenze überschreitet.
Während die Kassen kontrollieren, ob die Familien die Zuverdienstgrenze
während des Bezugs überschritten haben, überprüfen die
Finanzämter die Einkommenssituation 15 Jahre ab Bezug. In diesem Zeitraum
ist man zur Rückzahlung des "geborgten" Zuschusses verpflichtet.
Damit die Rückforderungen auch ja nicht verjähren, hat die Koalition am Mittwoch im Parlament eine Verlängerung der Fristen beschlossen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Finanzämter bis Ende 2008 den Zuschuss zum Kindergeld rückfordern können.