Laut Medienbericht

Kippt VfGH türkis-blaues Raucher-Gesetz?

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Verfassungsgerichtshof könnte türkis-blaue Raucherregelung kippen.

Der Verfassungsgerichtshof hat am Montag die März-Session gestartet. Dabei wird unter anderem auch der Nichtraucherschutz behandelt. Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ nun berichten, könnte dabei die Raucherregelung der Regierung aufgehoben werden. Damit würde die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie gekippt werden. Unter anderem hatte sich die Stadt Wien an den VfGH gewandt.  Die Zeitung beruft sich dabei auf Insider. 
 
Laut Bericht wird die Regelung wegen der Beschäftigungsbeschränkung für "Arbeiten unter Einwirkung von Tabakrauch" in der Gastronomie aufgehoben. Demnach ist die Beschäftigung von Jugendlichen in Raucherbereichen für maximal eine Stunde am Tag zulässig. Diese Regelung müsste aber für alle Arbeitnehmer gelten.
 

Volksbegehren

Im Gesundheitsausschuss des Parlaments wird am heutigen Dienstag das "Don't smoke"-Volksbegehren, das ein totales Rauchverbot in der Gastronomie zum Ziel hatte, behandelt. Vorgesehen sind Statements der Initiatoren - Wiener Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und des Krebshilfepräsidenten Paul Sevelda - sowie eine Befragung von Experten, die von den Parteien namhaft gemacht wurden.
 
Das Volksbegehren, das von 881.692 Unterzeichnern unterstützt worden war, ist vom Parlament im Dezember dem Gesundheitsausschuss zugewiesen worden. Sevelda ist nach wie vor der Jugendschutz ein Anliegen: "Rauchen ist für die Jugend noch immer ein soziales Verhalten, das sehr häufig in der Gastronomie 'angelernt' wird." Für Szekeres richtet sich "das Anliegen für einen umfassenden Nichtraucherschutz nicht gegen Raucher oder deren freie Entscheidungswahl, sondern dafür, dass Menschen, die nicht rauchen, Gastronomiebetriebe ohne gesundheitliche Bedenken besuchen bzw. dort arbeiten können". Die gesundheitlichen Schäden seien hinlänglich bekannt: etwa, dass rund 13.000 Österreicher jährlich an den Folgen des Tabakkonsums sterben.
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