Eine Pensionistin wollte 10 Euro mehr bei der Pensionserhöhung 2008. In erster Instanz bekam sie wegen Diskriminierung von Frauen recht.
Der Linzer Rechtsanwalt Johannes Winkler hat im Namen einer Bezieherin einer Kleinstpension erfolgreich gegen die Benachteiligung durch die Pensionserhöhung 2008 geklagt. Er hatte argumentiert, dass diese eine EU-rechtwidrige indirekte Frauendiskriminierung darstelle. Das Verfahren geht jetzt in die zweite Instanz. Der Musterprozess betrifft geschätzte 500.000 Menschen.
Anpassung 08 gestaffelt
Die Pensionsanpassung 2008 sieht eine
gestaffelte Erhöhung vor. Pensionen unter 747 Euro brutto erhalten um
1,7 Prozent mehr. Pensionen von 747 bis 1.050 Euro bekommen fix 21 Euro dazu
- das entspricht 2,81 bis 2 Prozent. Pensionen über 1.050 bis 1.700 kriegen
um 2 Prozent mehr. Bei Renten von 1.700 bis 2.161,5 Euro sinkt der
Prozentsatz mit zunehmender Pensionshöhe von 2 auf 1,7 Prozent. Noch höhere
Pensionen bekommen fix 36,75 Euro mehr. Auch die Ausgleichszulagenrichtsätze
wurden erhöht.
Pension unterm Richtsatz
Die klagende Pensionistin gehört zur
großen Gruppe von Personen, deren Pension um nur 1,7 Prozent erhöht wurde,
weil ihre Pension unter 747 Euro lag, wobei jedoch zusammen mit der Pension
des Ehegatten der Ausgleichszulagen-Richtsatz für Paare überschritten wird.
Bei ihr ist die Pension von 628,15 auf 638,83 Euro gestiegen.
Kleinstrentner benachteiligt
Das Landesgericht Linz folgte laut
Winkler seiner Argumentation, dass die Benachteiligung der Bezieher von
Kleinstpensionen - "offenbar aus budgetären Gründen" - eine EU-rechtswidrige
indirekte Frauendiskriminierung darstelle. Entsprechend den statistischen
Daten, die er dem Gericht präsentierte, würden von dieser Diskriminierung
weit mehr Frauen betroffen als Männer.
Urteil bringt 10 Euro mehr
Laut Landesgerichtsurteil müsste die
Klägerin seit Jahresbeginn um 21 Euro statt nur um 1,7 Prozent mehr
erhalten. Dagegen legte der beklagte Sozialversicherungsträger aber Berufung
ein - laut Winkler nur mit geringer Erfolgsaussicht. Als Möglichkeiten nennt
er, die zweite Instanz könnte das Urteil bestätigen, den EuGH damit befassen
oder das Urteil aufheben und die Klage abweisen.
Verfassungsgericht einschalten
Der Linzer Rechtsanwalt
vertritt auch männliche Bezieher von Kleinstpensionen, die ebenso
diskriminiert würden. Ein gerichtliches Verfahren in einem Fall sei bereits
in der ersten Instanz abgeschlossen worden. Die Kanzlei bereitet derzeit
eine Eingabe an die zweite Instanz vor mit dem Ziel, dass diese ein
Gesetzprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof einleitet. Der
Jurist rechnet als Konsequenz aus den Gerichtsverfahren damit, dass der
Gesetzgeber im Zuge der nächsten Pensionserhöhung per 1. Jänner 2009 die
vorhergehende "repariert".
Winkler ist Pensionsrechtsexperte. Er hat unter anderem im Jahr 2000 eine Entscheidung des EuGH zur einer früheren österreichischen Pernsionsreform erwirkt, wonach das für Männer und Frauen unterschiedliche Antrittsalter für die Frühpension wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei.