Wirtschaftsminister

Hattmannsdorfer-Ansage: "Unnötige Doppelarbeiten" vermeiden

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat am Montag erste Details zur geplanten Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes bekanntgegeben.  

Zentraler Punkt ist die Erleichterung von Genehmigungs- und Kontrollverfahren bezüglich des Exports sogenannter Dual-Use-Güter bzw. Verteidigungsgüter, die nicht ausschließlich militärischen Zwecken dienen. Ein entsprechender Entwurf befinde sich bereits in Koordinierung mit den Koalitionspartnern, so der Politiker.

Konkret wolle man durch die Gesetzesänderung künftig "unnötige Doppelarbeiten" beim Export von genehmigungspflichtigen Verteidigungsgütern vermeiden, indem notwendige Voranfragen in Genehmigungsverfahren umgewandelt werden können, sofern die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Bei diesen Voranfragen geht es unter anderem um die Einstufung, welche Art von Gütern vorliegt - ob es sich also um sicherheitsrelevante Dual-Use-Güter oder klassisches Kriegsmaterial handelt, dessen Ausfuhr aus Neutralitätsgründen strengsten Regeln unterliegt. Hattmannsdorfer rechnet mit einer "wesentlichen Verkürzung" der Genehmigungsverfahren, die in der Regel vier bis sechs Wochen dauern.

Verfahrenserleichterungen bei Export von Dual-Use-Gütern

Zweiter Punkt ist die Bestimmung von per Bescheid festgelegten Firmen-Ansprechpartnern für die Behörden. Für die erste Registrierung solcher Personen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wird künftig ein formloses Firmenschreiben sowie eine Authentifizierung über ID Austria reichen. In der Praxis bedeute das eine wesentliche Entlastung, da die entsprechenden Verfahren aktuell äußerst kompliziert seien, so Hattmannsdorfer im Klub der Wirtschaftspublizisten in Wien.

Entlastet werden sollen Unternehmen im Verteidigungs- bzw. Sicherheitssektor auch bei Routineexporten, also Güterausfuhren, die regelmäßig erfolgen. Hier soll künftig nicht mehr jede Tranche kontrolliert werden müssen, ein jährlicher Bericht seitens des betroffenen Unternehmens soll genügen. Darüber hinaus wolle man Unternehmen künftig mehr Rechtssicherheit beim Wiederverkauf gewähren: Wenn der Verkäufer den Käufer nachweislich über die entsprechende Genehmigungspflicht informiert, sollen die Verkäufer für etwaige daraus entstehende Ansprüche nicht mehr belangt werden können - aktuell handelt es sich um eine Grauzone.

Hattmannsdorfer: Impulse für Wachstumsmarkt

Insgesamt erhofft sich die Regierung durch die Novelle "schnellere und effizientere" Verfahren und damit Impulse für einen Markt, der aufgrund der geopolitischen Rahmenbedingungen zum immer größeren Wirtschaftsfaktor werde, fasste Hattmannsdorfer zusammen. Aktuell umfasse die Dual-Use-Branche in Österreich 150 Unternehmen, die jährlich 3,3 Mrd. Euro erwirtschaften und - Zulieferer eingerechnet - 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

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