Der entsprechende Gesetzesentwurf für diesen Richtwert ist jetzt fertig und geht in die Begutachtung.
Die Klassenschülerhöchstzahl wird ab kommendem Schuljahr auch gesetzlich gesenkt. Der entsprechende Gesetzesentwurf geht morgen, Donnerstag, in Begutachtung. Derzeit beträgt die gesetzliche Höchstzahl 30 Kinder pro Klasse - um Abweisungen an einzelnen Standorten zu vermeiden, ist eine Überschreitung um 20 Prozent, also 36 Schüler, erlaubt.
Richtwert von 25 Kindern
Seit dem laufenden Schuljahr gilt in den
ersten Klassen Volks-, Haupt- und Polytechnische Schule sowie in der
AHS-Unterstufe ein Richtwert von 25 Kindern, ab nächstem Schuljahr sind auch
die zweiten Klassen einbezogen, usw. Der Richtwert bedeutet, dass Schulen
die nötigen Ressourcen für 25 Schüler pro Klasse erhalten - sie können aber
auch etwa zur Vermeidung von Abweisungen größere Klassen bilden und dafür
andere pädagogische Maßnahmen wie Teamteaching oder Teilungen nur in
einzelnen Fächern vornehmen.
In Wien war zuletzt zur Vermeidung von Abweisungen im Gespräch, Klassen jenseits der 30er-Grenze einzurichten. Das wird mit der gesetzlichen Senkung unmöglich.