Bei der Regierungsklausur hat man es endlich geschafft: die Gesundheitsreform kann kommen. Die Ärzte haben sich noch nicht dazu geäußert.
Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur am Mittwoch auf ein Konzept zur Gesundheitsreform geeinigt. Sowohl den sturmlaufenden Ärzten als auch kritischen Gewerkschaftern sind SPÖ und ÖVP entgegengekommen. Die ursprünglichen Pläne sind adaptiert worden.
Schiedsstelle wird eingerichtet
Die Ärzte sollen u.a. durch die
Einrichtung einer Schiedsstelle besänftigt werden, die beim Scheitern der
Vertragsverhandlungen zwischen Ärztekammern und Krankenkassen zum Einsatz
kommt. Darin vertreten sein sollen ein Vertreter der Ärztekammer, einer aus
der Sozialversicherung und drei Richter des Obersten Gerichtshofs. Nur, wenn
auch das Schiedsgericht keine Entscheidung fällt, sind Einzelverträge mit
Ärzten möglich.
Befristete Kassenverträge harmloser
Die Begrenzung der
Verträge der Ärzte auf fünf Jahre ist quasi vom Tisch. Die Kündigung der
Verträge einzelner Ärzte nach fünf Jahren wird es zwar schon geben, aber
nur, wenn bestimmte Qualitätskriterien nicht eingehalten werden. Die
Kriterien werden vom Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen
festgelegt und enthalten keine ökonomischen Ziele.
Vorerst keine Patientenquittung
Die Einführung von
Patientenquittungen ist fürs Erste verschoben worden. Die Ärzte waren gegen
den zusätzlichen bürokratischen Aufwand, und auch ÖVP-Gesundheitsministerin
Andrea Kdolsky konnte sich nicht recht dafür erwärmen. Sinn der Sache wäre
gewesen, dass Patienten sehen, wieviel Krankenkassen-Geld sie mit ihrem
Arztbesuch ausgegeben haben.
Aut Idem kommt
Die Aut-Idem-Regelung wird wie vorgesehen
umgesetzt. Das Prinzip, dass der Arzt nur den Wirkstoff und der Apotheker
das konkrete Präparat aussucht, wird schon in zahlreichen EU-Ländern
praktiziert. Ausnahmen gibt es für chronisch Kranke, sie sollen ihr
gewohntes Medikament weiter erhalten. Die Regierung erhofft sich davon
Einsparungen in Millionenhöhe. Ob diese tatsächlich auch so kommen werden,
bleibt abzuwarten.
Hauptverband wird Holding
Beibehalten wird die von einigen roten
und schwarzen Gewerkschaftern abgelehnte Sozialversicherungsholding mit
Durchgriffsrechten auf die einzelnen Kassen. Auch hier sind kleine
Änderungen vorgesehen: In den zentralen Verwaltungsrat der Holding werden
zwei Pensionistenvertreter und zwei Vertreter der Krankenkassen
(Spartenkonferenz) aufgenommen. Weiterhin sollen aber Arbeiterkammer und
Wirtschaftskammer jeweils die Hälfte der auf zehn aufgestockten
Verwaltungsratsmitglieder nominieren.
Wenn die Sozialversicherungszentrale den Krankenkassen Richtlinien vorgibt, soll ihre Interessensvertretung in der Sozialversicherung, die sogenannte Spartenkonferenz, ein Einspruchsrecht haben. Dieses Veto hat aber nur aufschiebende Wirkung, ein Beharrungsbeschluss der Sozialversicherungsholding ist möglich.
Ärzte schweigen vorerst
Aus der Ärztekammer gibt es noch
kein Kommentar zur eben von der Regierung akkordierten Gesundheitsreform.
Sie haben die Vorlage, die bei der Regierungsklausur präsentiert wurde, noch
nicht gesehen und wollen sich daher erst nach dem Studium der Unterlagen
äußern.