Laut „EU-Infothek“ wurden zwei Päckchen mit weißem Pulver sichergestellt. Anwalt wehrt sich.
Wien. Neuer Paukenschlag in der Ibiza-Affäre. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei jenem Wiener Anwalt, der als Drahtzieher des Videos gilt, Kokain gefunden. Die Razzia fand bereits im August in der Privatwohnung des Juristen in Wien-Alsergrund statt. Dabei haben die Ermittler der SOKO Ibiza zwei Päckchen Kokain gefunden. Der Fund wurde aber bis jetzt geheim gehalten.
Ibiza-Anwalt M.: "Drogen gehören nicht mir"
Attest. Der Drogenfund wird vom Rechtsbeistand des Anwalts M. gegenüber dem Standard bestätigt. Allerdings liege die Menge „weit unter dem einschlägigen Grenzwert“, so der Jurist.
Darüber hinaus erklärt M., dass das gefundene Kokain nicht ihm gehöre und er der Staatsanwaltschaft mittels ärztlichen Attests nachgewiesen habe, keine Drogen zu konsumieren.
Unterdessen hat der ehemalige FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus eine einstweilige Verfügung gegen Anwalt M. vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG) erwirkt. Damit ist diesem weiter untersagt, das Video oder Teile davon zu veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das OLG ließ die Anrufung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu.
Ibiza-Video: Dreh "in besonderem Maß unredlich"
Das OLG hat auch geprüft, ob die Veröffentlichung des gesamten Videos vom Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt ist. Dabei kamen die Richter zu dem Entschluss, dass die Methode der Informationsbeschaffung „im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig“ war.
"Außer Drogen wurden Computer beschlagnahmt"
Ibiza-"Aufdecker" Gert Schmidt im Interview.
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oe24: Sie haben auf Ihrer Rechercheseite EU-Infothek den Kokainfund veröffentlicht. Wurde bei der Durchsuchung auch Material zum Ibiza-Video gefunden?
Gert Schmidt: Die Behörden geben sich da sehr bedeckt. Recherchen im Umfeld des Anwalts M. haben aber ergeben, dass zahlreiche Computer beschlagnahmt wurden.
oe24: Was wurde darauf gefunden?
Schmidt: Der Anwalt hat sich gegen die Beschlagnahme gewehrt. Nun entscheiden Gerichte, ob das Material gesichtet werden darf.