Nach VfGH-Urteil

Kopftuchverbot: Neuregelung für Grüne ausgeschlossen

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Auch die  im Regierungsprogramm anvisierte Ausweitung bis 14 Jahre soll nicht mehr umgesetzt werden.

Nach der Aufhebung des Kopftuchverbots an Österreichs Volksschulen dürfte ein neuerlicher Anlauf ausgeschlossen sein, jedenfalls wenn es nach dem kleineren Koalitionspartner geht. Für die Grünen gilt dies auch für die im Regierungsprogramm anvisierte Ausweitung bis 14 Jahre. Der grüne Parlamentsklub verwies auf APA-Anfrage auf die Rechtslage nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). In der ÖVP gibt es gegenteilige Stimmen.
 
"Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil klargestellt, dass ein Verbot des Kopftuchs verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Das gilt auch für die Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen", betonte man im grünen Parlamentsklub. Klubobfrau Sigrid Maurer hatte bereits am Freitag nach der Verkündung der Aufhebung erklärt: "Wir werden das Ziel, Mädchen in ihrer Selbstbestimmung zu bestärken, in der Bundesregierung mit anderen Maßnahmen verfolgen."
 

Kein rechtlicher Spielraum

Für einen neuerlichen Verbotsversuch gibt es nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Daniel Ennöckl von der Uni Wien auch keinen rechtlichen Spielraum. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter habe bei der Verkündung der Entscheidung betont, dass eine gesetzliche Regelung keine bestimmte religiöse Überzeugung selektiv herausgreifen dürfe. Die religiöse Neutralität des Staates verlange, dass kleine Glaubensrichtung privilegiert oder schlechter behandelt werden dürfe als andere.
 
Auch das Verbot einfach auf alle religiös konnotierten Kopfbedeckungen in der Schule auszuweiten, ist nach Ansicht Ennöckls - er hatte in der Causa ein Gutachten für die Islamische Glaubensgemeinschaft verfasst - nicht denkbar. "Worin liegt die Rechtfertigung dafür, einen Turban, eine Kippa oder ein Kopftuch anders zu behandeln als ein 'Jesus loves you'-T-Shirt?", fragte er: "Verfassungskonform wäre eine Lösung nur dann, wenn generell jede religiöse Symbolik in Österreichs Schulen verboten würde."
 
Ennöckls Fazit: "Für ein Verbot religiös geprägter Bekleidung dürfte der Zug abgefahren sein."
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