Tirols Landeshauptmann Van Staa sagte, die langfristige Sicherung der Pflege sei nur durch spürbare, schrittweise Erhöhung der Pflegemittel möglich.
Für eine deutliche Erhöhung des Pflegegeldes haben sich die Landeshauptleute bei einer außerordentlichen Konferenz am Donnerstag in Innsbruck ausgesprochen. Die Sicherung der Pflege sei nur durch eine "spürbare, schrittweise" Erhöhung der Pflegemittel zu erreichen, erklärte der Vorsitzende Tiroler Landeshauptmann auf der Pressekonferenz im Anschluss. Sozialminister Erwin Buchinger (S) sicherte zu, sich für entsprechende Bundesmittel einzusetzen.
Buchinger befürwortet Erhöhung
Mit dieser Forderung
rannten die Länderchefs bei Buchinger offene Türen ein. Eine "spürbare
Erhöhung" von Bundes- und Landespflegeleistung soll bereits ab 1. 1. 2009
kommen, sagte der Sozialminister. Die Salzburger Landeshauptfrau Gabi
Burgstaller (S) sprach sich dafür aus, dass es nicht nur eine einmalige
Erhöhung beim Pflegegeld geben sollte, sondern eine "laufende
Valorisierung". Nur mit einer nachhaltigen Erhöhung der Pflegemittel könne
gesichert werden, dass weiterhin ein überwiegender Teil der Betroffenen zu
Hause gepflegt werden könne, meinte auch der Kärntner LH Jörg Haider (B).
Vermögensgrenze weiterhin von Land zu Land unterschiedlich
Bei
der Vermögensgrenze zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung wird es
voraussichtlich weiterhin unterschiedliche Modelle in den Bundesländern
geben. Einig sei man sich aber darin, dass die Grenze, bis zu welcher das
Vermögen der Pflegebedürftigen verwertet werden soll, deutlich angehoben
wird. In Tirol wird die Grenze von 7.000 auf 10.000 Euro angehoben. In
Niederösterreich und Vorarlberg gibt es keine Fördergrenzen.
"One-stop-Shop-Prinzip" kommt österreichweit
Das
"One-stop-Shop-Prinzip" bei der Anmeldung von Pflegekräften soll
österreichweit realisiert werden, berichtet LH Van Staa (V) darüber hinaus.
Unterstützung der Länder, auch in finanzieller Hinsicht, soll es für die
Ausbildung qualifizierter Betreuungskräfte geben. Sie sollen den
Pflegebedürftigen sowohl bei der Nahrungsaufnahme, bei der Körperhygiene als
auch beim Verabreichen von Medikamenten behilflich sein dürfen, erklärte der
Burgenländische LH Hans Niessl (S).