Diskussion

Lebensministerium rechtfertigt Beraterhonorare

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Das Lebensministerium meldet sich nun in der Diskussion über Beraterhonorare der alten Regierung zu Wort. Sie seien unerlässlich gewesen.

Die alte Bundesregierung hat sich wieder einmal durch Ausgaben der Sonderklasse ausgezeichnet: Sie gab 35,3 Mio. für die Tätigkeit von externen Beraterfirmen aus - allen voran der jetzige Bundeskanzler und damalige Verkehrsminister Werner Faymann (5,7 Mio.), gefolgt von Bartenstein (4,6 Mio.) und das Lebensministerium des jetzigen Vizekanzlers Josef Pröll (3,8 Mio.). Letzteres schaltet sich nun ein. Zu den kolportierten Vorwürfen hält das Lebensministerium fest, dass für die Erstellung von Gesetzesentwürfen, die Überarbeitung von Normen und die Erfüllung von Aufgaben im Kontext internationaler Vereinbarungen sowie zur Erarbeitung von Strategien für den Klima- oder Strahlenschutz und für abfallwirtschaftliche Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen die Beiziehung externer Gutachter unerlässlich und daher unverzichtbar ist.

Bei der Vergabe von Beratungsaufträgen sind laut Lebensministerium stets die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes eingehalten worden und, sofern erforderlich, öffentliche Ausschreibungen durchgeführt wurden. Die Mittel wurden jedenfalls nicht für die persönliche Beratung von Pröll, sondern im Sinne der Rechtssicherheit und einer effizienten Erfüllung der Aufgaben des Ressorts im Rahmen der Bundesverwaltung ausgegeben.

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