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Nach Grünem Statut

Lunacek-Nachfolge: Staatssekretärin muss wieder Frau werden

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Nun wird entschieden, wer Lunaceks Nachfolge antritt.

Wann und mit wem das Kulturstaatssekretariat nachbesetzt wird, ist noch unklar. Klar ist hingegen, dass wieder eine Frau zum Zug kommen wird und das nicht nur, weil die scheidende Amtsinhaberin Ulrike Lunacek von einer Staatssekretärin als Nachfolgerin gesprochen hat. Denn bei den Grünen ist zumindest Geschlechter-Parität vorgeschrieben.
 
Da mit Werner Kogler und Rudolf Anschober zwei Männer Ministerien vorstehen und mit Leonore Gewessler und Alma Zadic zwei Frauen, würde das Gleichgewicht mit einem Staatssekretär in die aus grüner Sicht falsche Richtung kippen. Dass mit Sigrid Maurer die Klubführung weiblich besetzt ist, nützt im Grünen Selbstverständnis nichts.
 
Im Statut heißt es wörtlich: "In allen gewählten Organen und Funktionen ist durch entsprechende Regelungen (wie Wahl- bzw. Geschäftsordnungen) sicherzustellen, dass zumindest 50 % Frauen vertreten sind. Eine Frauenmehrheit ist durchaus zulässig und willkommen."
 
Bleibt die Frage, wie die neue Staatssekretärin bestellt wird. Geht es nach dem Buchstaben des Statuts, sind hier zwei Varianten denkbar. An sich müsste bei einem Regierungsmitglied ein Bundeskongress, also ein Parteitag, einem entsprechenden Personalvorschlag des Erweiterten Bundesvorstands zustimmen. Diesen in Coronazeiten zu organisieren, wäre gar nicht so einfach.
 
Insofern könnte man auch nur den EBV entscheiden lassen. Denn rein formal ist ein Staatssekretär gar kein Regierungsmitglied.
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