Belästigung gepostet: Ex-Grüne Maurer steht heute vor Gericht.
Der Prozess wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen die frühere Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer ist am Dienstag am Landesgericht Wien fortgesetzt worden. Sie hatte obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt. Sie wurde von dem Mann geklagt.
Richter Stefan Apostol befragte als ersten Zeugen den früheren Besitzer des Lokals, der für den jetzigen Geschäftsführer noch die Webseite des Geschäfts sowie dessen geschäftlichen Facebook-Auftritt betreut. Zu dessen privater Facebookseite habe er aber keinen Zugang, sagte der 37-Jährige.
Gleicher Schreibstil
Auffällig war für Apostol, dass sowohl die anzüglichen Postings an Maurer als auch jene auf den Webseiten den gleichen Schreibstil aufwiesen. Obwohl der Richter den Zeugen ausdrücklich darauf hinwies, er dürfe die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde, blieb dieser dabei, er habe nichts damit zu tun und wäre auch nicht im bzw. vor dem Lokal gewesen, als Maurer vor diesem beim Vorbeigehen angesprochen worden war.
Maurer hatte am 30. Mai veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.
Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer. Der Unternehmer schloss sich dem Verfahren mit 20.000 Euro an, da er seiner Meinung nach durch den Shitstorm einen materiellen Schaden erlitten hat. Hinzu kommen medienrechtliche Anträge auf Entschädigung in der Höhe von 40.000 Euro.
Abrechnungen
Richter Stefan Apostol verlangte beim ersten Verhandlungstermin vom Privatankläger, die Abrechnungen des Umsatzes aus den Monaten nach dem Vorfall herbeizuschaffen, um zu beweisen, dass er eine Erwerbsminderung erlitten hatte, die die verlangte Summe rechtfertigen würden. "Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälligkeit", meinte Apostol. Laut dem Unternehmer wollte er expandieren, doch seien ihm im Sommer zwei Franchisepartner abgesprungen. Zur Beweisbeschaffung, dass die Geschäfte danach schlecht gelaufen sind, war die Verhandlung vertagt worden.