Die externen Berater kosten die Republik jährlich Millionen. Jetzt soll die Finanzprokuratur mehr arbeiten.
Angesichts der regelmäßigen Kritik des Rechnungshofs an den hohen Beratungskosten der Regierung plant ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer Hürden für die Auftragsvergabe. Die Finanzprokurator, also die Rechtsabteilung der Regierung, soll künftig nicht nur die Vertretung der Ministerien vor Gericht übernehmen. Auch zur Beratung in sonstigen Rechtsfragen müssen sich die Ministerien künftig an die Finanzprokuratur wenden.
Ausgegliederte Rechtsträger des Bundes (wie die ÖBB) sowie Länder und Gemeinden können sich an die Finanzprokuratur wenden, müssen aber nicht.
Per Gesetz fixiert
Molterer gießt seine Vorstellungen in eine
Neufassung des Finanzprokuraturgesetzes: "Der Bund und die Republik
Österreich werden von der Finanzprokuratur vor allen ordentlichen Gerichten
... obligatorisch vertreten", heißt es im Entwurf und: "Ferner sind der Bund
und die Republik Österreich von der Finanzprokuratur obligatorisch zu
beraten."
Tropfen auf heißen Stein
2006 hat die Regierung laut
Finanzministerium knapp 8 Mio. Euro für Rechts- und Beratungsleistungen
ausgegeben. Zwischen 2,5 und fünf Prozent könnte die Finanzprokuratur
künftig selbst erbringen, ohne dass externe Berater beigezogen werden
müssten. Damit wäre von 2008 bis 2012 ein Sparvolumen von fast zwei Mio.
Euro möglich.
RH sieht neue Probleme
Der Rechnungshof, der die hohen externen
Beratungskosten der Regierung wiederholt kritisiert hatte, begrüßt die
geplante Änderung, fordert allerdings einige Klarstellungen (etwa was zu
geschehen hat, wenn die Finanzprokuratur z.B. zwei Ministerien in einem
Rechtsstreit gegeneinander vertreten müsste).
RAs finden's unzulässig
Widerstand gegen die neuen Aufgaben
der Finanzprokuratur kommt von den Rechtsanwälten. Eine Ausweitung des
Tätigkeitsbereichs der nicht gewinnorientiert arbeitenden Prokuratur wäre
"rechtlich unzulässig", meint der Rechtsanwaltskammertag in seiner
Begutachtungsstellungnahme und spricht von einem Eingriff des Staats in den
freien Wettbewerb.