Gerald Loacker hatte seinen Hauptwohnsitz ins Wirtschaftsministerium verlegt, um Fehler des "Digitalen Amts" aufzuzeigen.
Aktion, mit der Neos-Mandatar Gerald Loacker Lücken in der App "Digitales Amt" aufzeigen wollte, hat für ihn rechtliche Konsequenzen. Die Burghauptmannschaft teilte am Freitag mit, dass sie Loacker wegen einer "bewussten Falschmeldung" gemäß Meldegesetz angezeigt hat. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro.
Loacker hatte die App getestet und konnte mit ihr seinen Hauptwohnsitz problemlos in das Regierungsgebäude am Stubenring 1 in Wien verlegen, den Sitz des Digitalisierungsministeriums. Die im Paragraf 8 des Meldegesetzes verlangte Bestätigung durch den Unterkunftgeber war dafür nicht erforderlich, berichtete er und vermutete laut ORF-"Mittagsjournal" einen Fehler in der möglicherweise überstürzt veröffentlichten App des Bundes.
Die für das Gebäude zuständige Burghauptmannschaft (BHÖ) fand das offensichtlich nicht lustig. Das Gebäude diene als Sitz des Ministeriums und beinhalte keine Unterkünfte gemäß des Meldegesetzes, hieß es in einer Pressemitteilung: "Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgen kann und daher auch nicht erfolgt ist, begründet aus Sicht der zuständigen Dienststelle den Verdacht eines Verstoßes gegen § 22 Abs. 1 Z 2 Meldegesetz." Man habe daher am Freitag eine Sachverhaltsdarstellung an den Wiener Magistrat als Meldebehörde erstattet.