Causa Casinos

Blümel nach Hausdurchsuchungen: "Werde nicht zurücktreten"

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Der Finanzminister beteuert, keine Spenden von Novomatic angenommen zu haben.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) will den Rücktrittsaufforderungen der Opposition "sicher nicht nachkommen". Der Frage, ob es Spenden der Novomatic an parteinahe Vereine gab, wich Blümel aus. Er wiederholte in der knapp fünfminütigen Presseerklärung am Donnerstagabend mehrfach, dass die Vorwürfe falsch und einfach zu widerlegen seien.
 
Auf die Journalistenfrage, ob es Spenden des Glücksspielunternehmens an Vereine gab, sagte Blümel, dass "seitdem ich Landesparteiobmann der ÖVP Wien bin und seitdem Sebastian Kurz Bundesparteiobmann ist, hat es keine Spenden der Novomatic an die Landespartei Wien oder an die Bundespartei gegeben". Bei der nochmaligen Nachfrage nach Spenden an Vereine beendete Blümel die Pressekonferenz und setzte seine FFP2-Maske auf.
 

Hausdurchsuchung bei Blümel

 
Wie oe24 berichtet hat, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt - unter anderem bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Wie die Behörde mitteilte, ermittelt sie in den Causa Casinos wegen des Verdachts der Bestechlichkeit auf der einen Seite und wegen des Verdachts der Bestechung andererseits. Wie oe24 in Erfahrung bringen konnte, wurden dabei unter anderem das Handy des Ministers sowie USB-Sticks beschlagnahmt. 
 
"Den Ermittlungen liegt der Verdacht zugrunde, dass ein Verantwortlicher eines Glücksspielunternehmens Spenden an eine politische Partei im Gegenzug für die Unterstützung von Amtsträgern der Republik Österreich bei einer dem Unternehmen drohenden Steuernachforderung im Ausland angeboten habe", erklärte die WKStA.
 
"Im Zuge dieser Ermittlungen fanden heute Hausdurchsuchungen an mehreren Standorten in Privat- und Unternehmensräumlichkeiten statt", so die WKStA weiter und hielt fest: "Die Hausdurchsuchungen wurden gerichtlich bewilligt und vorab der Oberstaatsanwaltschaft Wien berichtet."
 

Spenden von Novomatic

 
Hintergrund ist laut oe24-Informationen ein Termin im Juli 2017, bei dem es um den Glücksspielkonzern Novomatic ging. Die Novomatic habe damals Probleme mit italienischen Behörden bezüglich Glücksspielkonzessionen gehabt und Blümel um Hilfe gebeten. Des weiteren hätte Novomatic ein potenzielles Spendenangebot unterbreitet.  "Spenden von Glücksspielunternehmen hätten und haben wir nie angenommen, schon gar nicht, wenn noch zusätzlich eine Gegenleistung im Raum stünde", wies Blümel nun in einem Statement gegenüber oe24 die Vorwürfe zurück. "Anliegen von österreichischen Unternehmen im Ausland werden täglich an die Politik herangetragen und sind selbstverständlich, wenn es im Sinne des Einsatzes für österreichische Arbeitsplätze geht." Die Spendenlisten der ÖVP-Bundespartei und der ÖVP-Wien seien "öffentlich und für jeden einsehbar", versicherte Blümel. "Es wurden keine Spenden von Novomatic angenommen."
 

Das ist Finanzminister Blümels Statement im Wortlaut: 

 
Ich hatte heute ein gutes Gespräch bei einem vereinbarten Termin mit dem Staatsanwalt in den Räumlichkeiten der WKSta. Dort wurde bestätigt, dass ich als Beschuldigter geführt werde. Ich bin froh, dass das Gespräch nun stattgefunden hat. Jetzt kenne ich die Vorwürfe und diese lassen sich in wenigen Worten aufklären. Spenden von Glückspielunternehmen hätten und haben wir nie angenommen, schon gar nicht, wenn noch zusätzlich eine Gegenleistung im Raum stünde. 
 
Anliegen von österreichischen Unternehmen im Ausland werden täglich an die Politik herangetragen und sind selbstverständlich, wenn es im Sinne des Einsatzes für österreichische Arbeitsplätze geht.
 
Die Spendenlisten der ÖVP-Bundespartei und der ÖVP-Wien sind öffentlich und für jeden einsehbar. Es wurden keine Spenden von Novomatic angenommen.
Ich bin jederzeit bereit, alles weitere Notwendige beizutragen, um eine schnelle Aufklärung zu ermöglichen und die falschen Vorwürfe zu widerlegen. Selbstverständlich habe ich im Zuge der auf das Gespräch mit dem Staatsanwalt folgenden Hausdurchsuchung alle notwendigen Unterlagen und elektronischen Geräte zur Verfügung gestellt.“
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