Konsequenzen

Nach "Kühnengruß" legen Jung-ÖVP'ler Ämter nieder

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Die Mitglieder der Jungen ÖVP, die den Kühnen-Gruß verwendet hatten, legten ihre Funktionen in der JVP jetzt nieder.

Am Rande des jüngsten ÖVP-Bundesparteitags in Salzburg im vergangenen Jahr machten die Vorarlberger den in Neonazi-Kreisen gebräuchlichen Kühnen-Gruß. Als Konsequenz haben sie jetzt ihre Funktionen in der JVP niedergelegt. Das teilte JVP-Obmann Thomas Winsauer am Mittwoch mit.

Beteiligte entschuldigten sich
Die Geste sei "absolut nicht als Scherz geeignet", so Winsauer. "Ich kann allerdings dezidiert ausschließen, dass es rechtsradikales Gedankengut bei der JVP oder den Betroffenen gibt", betonte der JVP-Obmann. Er hatte sich bereits bei Bekanntwerden des Vorfalls von der "großen Dummheit" distanziert. Auch Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) sprach von einer "nicht tolerierbaren Fehlleistung". Die Beteiligten hatten sich entschuldigt.

Bild von der Homepage entfernt
Die Sozialistische Jugend Vorarlberg (SJ) war auf der Homepage der JVP auf ein Foto gestoßen, auf dem das offenbar bestens gelaunte Trio den Kühnen-Gruß ausführt. Das Bild wurde mittlerweile von der JVP-Homepage entfernt. Der Vorfall hatte scharfe Kritik der Opposition ausgelöst.

Strache als Vorbild?
Hätten die drei jungen Männer gewusst, was sie mit ihrem "Spaß“ auslösen, sie hätten es sich wohl noch einmal überlegt: Mit einem dicken Grinser im Gesicht posierten die Vorarlberger JVP-Funktionäre bei einem Parteitag in Salzburg im vergangenen April mit drei ausgestreckten Fingern der rechten Hand – dem rechtsextremen Kühnengruß. Als Vorbild könnte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gedient haben: Er geriet wegen eines Fotos mit diesem Gruß, das in jungen Jahren aufgenommen wurde, unter heftigen Beschuss.

Verbotsgesetz
Lukas Riepler, Landesvorsitzender der Sozialistischen Jugend im Ländle, forderte in einem Interview, dass in diesem Zusammenhang jetzt auch die Staatsanwaltschaft aktiv werden müsse. Franz Pflanzner, leitender Staatsanwalt in Feldkirch, hatte im Vorfeld bestätigt, dass er den Tatbestand nach dem Verbotsgesetz erfüllt sehe.

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