Kläger-Anwalt berichtet von zahlreichen Anfechtungen.
Entgegen den Erwartungen von ÖGB-Präsident Erich Foglar könnten nach dem OGH-Urteil zu den ÖGB-internen Firmenpensionen nun doch eine ganze Reihe von Folgeverfahren und damit auch größere finanzielle Belastungen auf den Gewerkschaftsbund zukommen. Der Anwalt der Kläger, Clemens Egermann, erklärte, dass bereits fünf bis sechs Verfahren gerichtsanhängig seien, in denen ÖGB-Pensionisten das seinerzeit mit dem ÖGB ausgehandelte Abfindungsangebot anfechten. Eines davon wird am kommenden Freitag am Linzer Landesgericht verhandelt, dabei soll auch der ehemalige ÖGB-Präsident und jetzige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) als Zeuge aussagen.
OGH-Urteil
Der Oberste Gerichtshof hat zwei ehemaligen
ÖGB-Mitarbeitern, die gegen die Streichung der Zusatzpension geklagt hatten,
recht gegeben. Der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal hatte dazu die
Meinung vertreten, dass nun alle ÖGB-Pensionisten, die einen Vergleich
geschlossen und auf ihre Zusatzpension verzichtet haben, ihre Zusage zum
Verzicht widerrufen könnten.
Weitere Anträge
Nach dem am Dienstag bekanntgewordenen
OGH-Urteil hätten bis jetzt bereits 20 bis 25 weitere Personen bei ihm ihr
Interesse angekündigt, das seinerzeit unterzeichnete Abfindungsangebot
anzufechten, berichtete der Anwalt. Auch bei den Arbeiterkammern würden sich
derartige Anträge bereits stapeln. Egermann geht davon aus, dass die
überwiegende Mehrzahl der 1.300 ÖGB-Pensionisten sich dieser Vorgangsweise
anschließt. Der Anwalt betont jedoch, dass er zunächst eine
außergerichtliche Einigung mit dem ÖGB anstrebe und erst dann, wenn dies
nicht gelingen sollte, Klagen einbringen wolle.
Zuversicht beim ÖGB
ÖGB-Präsident
Erich Foglar wies zuvor Befürchtungen zurück, dass in Folge des
OGH-Urteils zu den ÖGB-internen Firmenpensionen eine Flut von Nachzahlungen
auf den Gewerkschaftsbund zukommen könnten. "Denn das Urteil ist
zu einem ganz bestimmten Fall ergangen, in einer ganz bestimmten
Rechtsfrage, die zu klären war." Jetzt habe man drei Monate Zeit
um festzustellen, welche Fälle damit überhaupt vergleichbar sind, und das
sei eine ganz geringe Zahl." Für alle anderen sei das Urteil sicher
nicht anzuwenden, sagte Foglar am Mittwoch im Ö1-"Mittagsjournal".
Der springende Punkt sei eine bestimmte Formulierung, die nur in der Betriebsvereinbarung ab 1986 verwendet worden sei - daher könnte es maximal zehn gleich gelagerte Fälle geben, argumentierte Foglar, der daher auch keine neue Kostenlawine auf den ÖGB zukommen sieht.