Koalition lehnt ab

Nationalrat: Nein zu Grasser-U-Ausschuss

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Anträge der Oppostition fanden im Nationalrat keine Mehrheit.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) bleibt ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss rund um die Vorwürfe gegen seine Person im Zusammenhang mit diversen Provisionsgeschäften erspart. Jeweils eigenständig eingebrachte Anträge von Grünen und BZÖ fanden zum Abschluss der Sitzung des Nationalrats keine Mehrheit, auch wenn beide Anliegen von der gesamten Opposition unterstützt wurden. Die Koalition schmetterte die Initiativen mit dem Argument ab, dass zunächst einmal die Justiz ihre Erhebungen abschließen solle. Dann könne man noch immer parlamentarisch untersuchen.

Für die Grüne Antragsstellerin Gabriela Moser ist dies nicht genug, lade die Justiz doch nicht einmal wichtige Zeugen vor. BZÖ-Antragssteller Ewald Stadler meinte, in jedem anderen Staat wären Grasser und seine Weggefährten wie Walter Meischberger nach Bekanntwerden vermeintlicher Absprachen schon längst in Gewahrsam genommen worden. Während auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter von der Justiz mehr Tempo einforderte, befand VP-Mandatar Hermann Gahr, dass ohnehin genug Dampf gemacht werde. Die FPÖ plädierte mit den anderen Oppositionsparteien vergeblich für einen U-Ausschuss.

Petzners Immunität aufgehoben
Während Grasser also parlamentarisch unbehelligt bleibt, gibt es Ungemach für den BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner, der vom Plenum "ausgeliefert" wurde - im Klartext: seine Immunität wurde gegen die Stimmen des BZÖ auf Antrag der Justiz aufgehoben.

Der Vorwurf gegen Petzner lautet auf Verletzung des Amtsgeheimnisses, nachdem der BZÖ-Politiker im April 2007 in seiner Funktion als Pressesprecher des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider in einer Aussendung Inhalte eines Negativ-Bescheides zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen sudanesischen Religionslehrer veröffentlicht hatte, bevor dieser ihn in Händen hatte.

Petzner war wegen dieser Affäre schon einmal ausgeliefert worden, da aber wegen Verletzung des Datenschutzes. Da nunmehr aber wegen des Amtsgeheimnisses angeklagt wurde, musste der Nationalrat nochmals die Immunität aufheben. Der Prozess in Klagenfurt war im November unter anderem deshalb vertagt worden. Petzner bekannte sich nicht schuldig.
 

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