Neues Gesetz ab 2008, mehr Prävention und der Nikotinentzug auf Krankenschein bilden die Säulen der Nichtraucher-Kampagne von Kdolsky.
Jetzt wird’s ernst für die 2,3 Millionen Raucher in Österreich: Das Anti-Raucher-Gesetz von VP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky kommt Ende dieser Woche, spätestens Anfang nächster Woche, in die rund fünfwöchige Begutachtung. Nach der Zustimmung im Ministerrat und im Parlament soll das Gesetz am 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
Das kommende Gesetz ist damit das Herzstück der umfassenden "Kampagne zum Nichtraucherschutz“, die Kdolsky am Montag um zehn Uhr Vormittag in Wien präsentiert. Kdolsky: "Das ist ein weiterer Schritt in Richtung rauchfreies Österreich."
Vorerst bleiben Raucher ungestraft
Zwar besteht seit zwei Jahren
bereits ein umfassendes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden wie
Behörden oder Schulen. Seit Anfang dieses Jahres wird ein Verstoß hier mit
bis zu 720 Euro Strafe für die Betreiber geahndet. Glück für Raucher: Beim
neuen Gesetz plant Kdolsky vorerst keine Strafen. Und auch wer im Zug raucht
- hier gilt seit 1. September absolutes Rauchverbot - wird dafür noch nicht
zur Kasse gebeten.
Die Nichtraucher-Kampagne im Detail:
1. Raucher-Gesetz
Kdolsky ließ über den Sommer von Franz Pietsch,
dem Nationalen Drogenkoordinator, ein Gesetz nach Vorbild des "spanischen
Modells" ausarbeiten, welches getrennte Bereiche in größeren Betrieben
gesetzlich vorschreibt und bei kleinen Lokalen dem Inhaber die Wahl
überlässt, ob er es als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb deklariert -
Warnhinweise an der Tür inbegriffen.
Konkret handelt es sich in Österreich um eine Novelle des Tabakgesetzes:
- Gastronomiebetriebe mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche müssen sich entscheiden, ob sie ab 2008 als Raucher- oder Nichtraucherlokal gelten wollen und dies deutlich kennzeichnen.
- Cafés und Wirtshäuser mit mehr als 75 Quadratmetern Fläche müssen laut Kdolsky verpflichtend eine "Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherräumlichkeiten" einführen. Dafür wird es aber entsprechende Übergangsfristen geben.
- Strafen wird es vorerst nicht geben. Nach einer Übergangsfrist soll aber auch kontrolliert und sanktioniert werden. Kdolsky zum Zeitplan für das neue Gesetz: "Ich bin guter Dinge, dass wir mit 1. Jänner 2008 diesen sehr wichtigen Schritt des Nichtraucherschutzes umsetzen können."
2. Geld für Entzug
Die Gesundheitsministerin arbeitet
gemeinsam mit dem Sozialmediziner Michael Kunze und den Sozialversicherungen
an einem Entwöhnungsprogramm für Raucher, das via Krankenschein bzw. E-Card
abgerechnet werden soll. Kunze: "Einige Kassen zahlen schon jetzt den
Nikotin-Entzug. Das wird weiter ausgebaut." Kdolsky erläutert dazu: "Mein
Ziel ist es, den Rauchentzug dem Alkoholentzug gleichzustellen und als Sucht
behandelbar zu machen." Die ärztliche Leistung beim Nikotinentzug müsse an
die Kasse rückverrechenbar sein. Ein Fünfwochenprogramm kostet laut Kunze
rund 250 Euro. Mit etwa 30.000 Interessierten ist im ersten Jahr zu rechnen.
Gesamtkosten: 7,5 Mio. Euro. Zum Einsatz kommen Akupunktur, Hypnose,
Nikotinersatz oder Medikamente.
3. Schul-Projekte
28 Prozent der Mädchen und 32 Prozent der
Burschen in Österreich beginnen im Alter von 13 bis 14 Jahren zu rauchen.
Kdolsky plant daher in Schulen "Aktivitäten zur Raucherprävention".
Markus Wolschlager, ÖSTERREICH