Keine VfGH-Beschwerde

Rechtsgutachten bestätigt Richtigkeit von LH-Wahl in Niederösterreich

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Verfassungsexperte Bußjäger kam zum Schluss, dass ungültige Stimmen nicht zu berücksichtigen waren 

In der Diskussion um die Gültigkeit der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter ist die Richtigkeit des Vorgehens von einem am Donnerstag vorgelegten Gutachten bestätigt worden. Verfassungsexperte Peter Bußjäger kam zum Schluss, dass ungültige Stimmen nicht zu berücksichtigen waren. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird es nicht geben, nachdem die SPÖ abgewunken hat.

"Stimmzettel, aus welchen sich weder die Zustimmung noch die Ablehnung eines Wahlvorschlages zur Wahl der Funktion des Landeshauptmannes und/oder eines LH-Stellvertreters ergibt, sind in die Ermittlung des Wahlergebnisses und die Feststellung der erforderlichen Mehrheit nicht einzubeziehen", lautete die Schlussfolgerung im siebenseitigen Gutachten von Bußjäger. Im Regelungszusammenhang von Artikel 35 Absatz 4 und 5 der NÖ Landesverfassung sowie des Paragrafen 67 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags ergebe sich zweifelsfrei, "dass bei der Wahl des Landeshauptmannes sowie der beiden LH-Stellvertreter leere Stimmzettel ebenfalls als ungültig zu werten und daher bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht zu berücksichtigen sind".

Bußjägers Gutachten war von der Landtagsdirektion bzw. von Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) in Auftrag gegeben worden. Die Richtigkeit der Vorgehensweise hatte der Jurist schon am Dienstag in einer Vorabstellungnahme bestätigt.

"Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Wahl nach den Bestimmungen unserer Landesverfassung und der Landtagsgeschäftsordnung korrekt abgelaufen ist", betonte Wilfing am Donnerstag in einer Aussendung. Verwiesen wurde auch auf eine Vorlaufzeit der Wahlvorgänge: "Die seit Jahrzehnten bekannten einschlägigen Landesverfassungsnormen wurden seitens der involvierten Klubs in den acht Wochen Vorbereitungszeit zwischen Landtagswahl und konstituierender Sitzung nicht ansatzweise in Zweifel unterzogen, es wurden nicht einmal Unklarheiten geltend gemacht über die wenigen, aber dafür zentralen, Regelungen nach denen die Wahlen durchzuführen sind." Wenn nun "zufällig wenige Tage vor Ablauf der Anfechtungsfrist" plötzlich "sogenannte Zweifel aufkommen", lasse dies "tief blicken".

Wirbel um ungültige Stimmen

Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen. Die FPÖ hatte angekündigt, in der konstituierenden Sitzung am 23. März weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

Die Frist für eine Beschwerde beim VfGH läuft bis (zum heutigen) Donnerstag. Die SPÖ bekräftigte am Mittwoch, kein Rechtsmittel zu erheben. Von den NEOS war Bereitschaft signalisiert worden, ein Beschwerde mitzutragen. Die notwendige Unterstützung von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also von sechs Abgeordneten, ist für die Pinken alleine nicht möglich. Die NEOS verfügen über drei Mandatare.

Beginn der Debatte war die Einschätzung von Verfassungsjurist Karl Stöger. Er ortete am Wochenanfang in Bezug auf die ungültigen Stimmen eine "unklare Rechtslage" und räumte einer VfGH-Beschwerde Chancen ein.

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