Er sitzt im Parlament – und bezieht trotzdem eine Kanzlerpension: Wolfgang Schüssel nutzt offenbar die Vorteile des alten Bezügegesetzes.
Wolfgang Schüssel, derzeit außenpolitischer Sprecher der ÖVP und Abgeordneter zum Nationalrat, dürfte seine Kanzlerpension beantragt haben. Der Ex-Kanzler macht ein Geheimnis daraus – Anfragen nach seinem Pensionsanspruch wurden allerdings schon in der Vergangenheit nicht beantwortet. Doch in der gesetzlich vorgesehenen Nebenjob-Offenlegung auf der Parlamentshomepage ist im Fall des früheren Kanzlers seit Neuestem als weitere Bezugsquelle der Bund genannt. Dabei kann es sich an sich nur um einen Pensionsbezug handeln. Schüssel selbst wollte dazu trotz mehrfacher Anfragen keine Auskunft geben.
Die Postings, die unten zu lesen sind, sprechen Bände: Die Leser ärgern sich maßlos über die hohe Pension (lesen Sie am Ende des Artikels die Meinungen der Leser!)
Alte Politikerpension – 14-mal im Jahr
Tatsache ist aber,
dass der frühere ÖVP-Chef – der 1979 zum ersten Mal im Parlament saß – ins
alte Bezügegesetz fällt. Und laut diesem können Altpolitiker durchaus mit
einem lukrativen Ruhebezug aufs Altenteil wechseln. Einen Pensionsanspruch
erwarb Schüssel – der insgesamt knapp 18 Jahre in der Regierung saß – schon
nach neun Jahren Regierungstätigkeit. Laut Parlamentsinsidern steht Schüssel
an sich eine Kanzlerpension von 11.852,80 Euro brutto zu – und das 14-mal
im Jahr. Das sind 80 Prozent der Bemessungsgrundlage von 14.816 Euro, die
sich laut altem Bezügegesetz aus zwei früheren Abgeordnetengehältern
errechnet.
Nach Abschlägen wegen Frühpension: 10.904,58 €. Weil der 63-Jährige seine Pension vor dem 65. Lebensjahr beantragt haben dürfte, muss er einen Abschlag von 8,4 Prozent hinnehmen: Macht laut einem Pensions-Insider einen monatlichen Ruhebezug von 10.904,58 Euro. Zwar gibt es durchaus Altpolitiker, die mehr Pension bekommen.
Mr. Pensionsreform in Frühpension?
Dass ausgerechnet der
Mann in Frühpension geht, der mit der Pensionsreform 2003 die Österreicher
zum längeren Arbeiten bringen wollte, wäre aber politisch brisant.
Brisant ist auch, das Schüssel jetzt einen höheren Monatsbezug erhalten dürfte als andere Abgeordnete. Liegt doch der reguläre Abgeordnetengehalt bei 8.160 Euro im Monat. Und auch hier hilft das alten Bezügegesetz, das dem Ruhebezug einen Vorzug gegenüber dem Aktivbezug einräumt: Der Altkanzler muss zwar auf sein Abgeordnetengehalt verzichten – er erhält aber die höhere Pension, obwohl er noch als Abgeordneter im Parlament tätig ist.
Schüssel wäre übrigens nicht der einzige Fall eines Pensionisten im Parlament. Auch bei VP-Finanzsprecher Günter Stummvoll ist als auszahlende Stelle der Bund angegeben. Stummvoll erhält eine Pension als Ex-Finanzstaatssekretär sowie eine IV-Pension.