ÖGB wirft Köfer Beeinflussung einer Gewerkschaftswahl vor - Dieser weist Vorwürfe zurück und klagt
Klagenfurt. Der ÖGB hat am Montag bekannt gegeben, dass man den ausverhandelten Vergleich mit Gerhard Köfer (Team Kärnten), Bürgermeister von Spittal an der Drau, widerruft. Der Rechtsstreit um Vorwürfe des Kärntner ÖGB-Vorsitzenden Rene Willegger wegen angeblicher Einmischung in eine Gewerkschaftswahl in der Stadtgemeinde dürfte also weitergehen. Köfer weist die Vorwürfe nach wie vor zurück.
In einer Aussendung bekräftigt der ÖGB die Vorwürfe an Köfer, dieser habe sich in unzulässiger Weise in den Wahlvorgang eingemischt. Er habe sich die Wählerverzeichnisse und das Abstimmungsverzeichnis bringen lassen und über Stunden nicht zurückgegeben, dies sei ein "gravierender Eingriff in die Integrität eines demokratischen Wahlprozesses". Trotzdem betont die Gewerkschaft, "dass die betreffende Gewerkschaftswahl ordnungsgemäß, korrekt und unter Einhaltung sämtlicher demokratischer und rechtlicher Grundsätze durchgeführt wurde".
Gewerkschaft beklagt "gezielte Medienkampagne"
Der ÖGB wirft Köfer auch eine "gezielte Medienkampagne gegen den ÖGB" vor, um "das Vertrauen in gewerkschaftliche Strukturen und demokratische Prozesse nachhaltig zu beschädigen". Dass Köfers Anwalt Mitte März einen bedingten Vergleich veröffentlicht habe, lasten Köfer die Gewerkschafter als "besonders schwerwiegendes politisches Fehlverhalten" an. Der Vergleich, laut dem Willegger die Vorwürfe gegen Köfer zurückgezogen und der ÖGB 18.000 Euro bezahlt hätte, sei nämlich noch nicht von den Gremien genehmigt gewesen.
Auch wenn der ÖGB den Vergleich nun platzen lässt, teilt er mit, dass man weiterhin "an einer außergerichtlichen einvernehmlichen Beilegung des Konflikts interessiert" sei - allerdings nur auf Augenhöhe und im beiderseitigen Einverständnis. Der Rechtsstreit geht nun weiter - bis auf die Privatanklage gegen Willegger wegen übler Nachrede. Dieses Verfahren am Landesgericht für Strafsachen Wien ruht, weil der Kärntner Landtag die Immunität Willeggers als Mandatar nicht aufgehoben hatte.