Gerichtsurteil

ÖGB muss Pensionszuschuss weiterzahlen

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Das Arbeitsgericht befand die Streichung des Zuschusses als rechtswidrig. Die Gewerkschaft geht jetzt in Berufung.

Im Streit um die gestrichenen Pensionszuschüsse haben die ÖGB-Pensionisten einen Etappensieg gegen die Gewerkschaft erreicht. Das Arbeitsgericht Wien hat den ÖGB zur Weiterzahlung des Pensionszuschusses an die frühere Zentralbetriebsrätin Helga Seeliger verurteilt. Der Gewerkschaftsbund hatte im Frühjahr die Zahlungen an die Pensionisten mit der Begründung eingestellt, sich diese nicht mehr leisten zu können. Dafür wurde ihnen eine einmalige Abfertigung angeboten.

Die Gewerkschaft muss daher auch rückwirkend die seit heurigen März offenen Beträge samt Verzugszinsen an Seeliger überweisen. Der ÖGB hätte die Gelder laut Gericht nicht streichen dürfen.

Berufung
Der ÖGB wird gegen das Urteil berufen. Darüber hinaus zeigte man seitens der Gewerkschaft Unverständnis darüber, dass "mit den zwölf Pensionisten, die auf die Auszahlung der Betriebspensionen in voller Höhe bestehen", bis jetzt keine außergerichtliche Einigung zu Stande gekommen ist.

Solidarität
1.350 Anspruchsberechtigte hätten das Abfertigungsangebot des ÖGB akzeptiert und damit "einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass der ÖGB Rückstellungen auflösen und eine Bilanz erstellen konnte".

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